ImmoWertV
Immobilienwertermittlungsverordnung
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.2021
FundstelleBGBl I 2021, 2805
VersionErsetzt V 213-1-7 v. 19.5.2010 I 639 (ImmoWertV)
Alle Normen
- Teil 1Allgemeines
- Abschnitt 1Anwendungsbereich; Gegenstand und Grundlagen der Wertermittlung
- Abschnitt 2Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen
- Abschnitt 3Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung
- Teil 2Für die Wertermittlung erforderliche Daten
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Bodenrichtwerte
- Abschnitt 3Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
- Teil 3Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
- Abschnitt 1Vergleichswertverfahren
- Abschnitt 2Ertragswertverfahren
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Verfahrensvarianten
- Unterabschnitt 3Ermittlung des Ertragswerts
- Abschnitt 3Sachwertverfahren
- Teil 4Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
- Abschnitt 1Bodenwertermittlung
- Abschnitt 2Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Erbbaurecht und Erbbaugrundstück
- Teil 5Schlussvorschriften