KMAG
Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Informationen
Ausfertigungsdatum27.01.2024
FundstelleBGBl. I 2024, Nr. 438, 2
VersionÄnderung durch Art. 2 G v. 27.12.2024 I Nr. 438 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Kapitel 1Allgemeine Maßnahmen
- Abschnitt 1Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- Abschnitt 3Sofortige Vollziehbarkeit
- Abschnitt 4Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- Kapitel 2Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
- Abschnitt 1Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
- Abschnitt 2Erteilung und Entzug der Zulassung
- Kapitel 3Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
- Kapitel 4Beaufsichtigung von Instituten
- Abschnitt 1Allgemeine Maßnahmen
- Abschnitt 2Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
- Abschnitt 3Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Abschnitt 4Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
- Kapitel 5Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
- Kapitel 6Maßnahmen in besonderen Fällen
- Kapitel 7Straf- und Bußgeldvorschriften
- Kapitel 8Übergangs- und Schlussvorschriften