MessEV
Mess- und Eichverordnung
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2014
FundstelleBGBl I 2014, 2010, 2011
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.1.2024 I Nr. 27
Alle Normen
- Abschnitt 1Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
- Unterabschnitt 1Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
- Unterabschnitt 2Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
- Unterabschnitt 3Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
- Abschnitt 3EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- Abschnitt 4Pflichten der Verwender
- Unterabschnitt 1Allgemeine Pflichten der Verwender
- Unterabschnitt 2Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
- Unterabschnitt 3Öffentliche Waage
- Abschnitt 5Eichung und Befundprüfung
- Abschnitt 6Softwareaktualisierung
- Abschnitt 7Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
- Unterabschnitt 1Staatlich anerkannte Prüfstellen
- Unterabschnitt 2Prüfstellenleitung
- Unterabschnitt 3Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
- Unterabschnitt 4Instandsetzer
- Abschnitt 8Meldeverfahren der Behörden
- Abschnitt 9Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen