Inhaltsübersicht OGErzeugerOrgDV

Abschnitt 1

Allgemeines

§  1Anwendungsbereich und Zuständigkeit

Abschnitt 2

Anerkennung von
Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen

§  2Rechtsform
§  3Mindestgröße
§  4Mitgliedschaft von Nichterzeugern
§  5Stimmrechte und Geschäftsanteile
§  6Kündigung der Mitgliedschaft
§  7Auslagerung
§  8Anwendung der Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung

Abschnitt 3

Wert der vermarkteten Erzeugung und Betriebsfonds

§  9Wert der vermarkteten Erzeugung
§ 10Betriebsfonds

Abschnitt 4

Operationelle Programme und Beihilfe

§ 11Beantragung eines operationellen Programms
§ 12Genehmigung eines operationellen Programms
§ 13Durchführungszeitraum eines operationellen Programms
§ 14Änderungen eines operationellen Programms
§ 15Beihilfeantrag
§ 16Genehmigung und Auszahlung einer Beihilfe
§ 17Vorschüsse
§ 18Teilzahlung
§ 19Einstellung eines operationellen Programms
§ 20Zweckbindung der Beihilfe für Investitionen
§ 21Rechtswidrige Beihilfen
§ 22Umfang der Krisenmaßnahmen

Abschnitt 5

Pflichten

§ 23Rechnungsführung und Standardpauschalen
§ 24Duldungs-, Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 25Mitteilungspflichten

Abschnitt 6

Kontrollen

§ 26Verwaltungskontrollen
§ 27Vor-Ort-Kontrollen
§ 28Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
§ 29Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung
§ 30Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung

Abschnitt 7

Verwaltungssanktionen

§ 31Verwaltungssanktionen bei Nichtbeachtung der Anerkennungsvoraussetzungen
§ 32Verwaltungssanktionen bei Wegfall der Beihilfevoraussetzungen
§ 33Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht
§ 34Verwaltungssanktionen bei hinreichendem Verdacht von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 35Verwaltungssanktionen bei Verhinderung von Vor-Ort-Kontrollen und bei Verstoß gegen sonstige Pflichten
§ 36Kürzung bei verspäteter Antragstellung
§ 37Ausnahmen bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

Abschnitt 8

Schlussbestimmungen

§ 38Muster und Formulare
§ 39Datenverarbeitung und Datenübermittlung
§ 40Übergangsbestimmungen

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