SGB 8
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.1990
FundstelleBGBl I 1990, 1163
VersionNeugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 G v. 7.11.2024 I Nr. 351
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 G v. 7.11.2024 I Nr. 351
Alle Normen
- Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften
- Zweites KapitelLeistungen der Jugendhilfe
- Erster AbschnittJugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Zweiter AbschnittFörderung der Erziehung in der Familie
- Dritter AbschnittFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Vierter AbschnittHilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Erster UnterabschnittHilfe zur Erziehung
- Zweiter UnterabschnittEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Dritter UnterabschnittGemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Vierter UnterabschnittHilfe für junge Volljährige
- Drittes KapitelAndere Aufgaben der Jugendhilfe
- Erster AbschnittVorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Zweiter AbschnittSchutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- Dritter AbschnittMitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- Vierter AbschnittBeistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- Fünfter AbschnittBeurkundung, vollstreckbare Urkunden
- Viertes KapitelSchutz von Sozialdaten
- Fünftes KapitelTräger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Erster AbschnittTräger der öffentlichen Jugendhilfe
- Zweiter AbschnittZusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- Dritter AbschnittVereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- Vierter AbschnittGesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
- Sechstes KapitelZentrale Aufgaben
- Siebtes KapitelZuständigkeit, Kostenerstattung
- Erster AbschnittSachliche Zuständigkeit
- Zweiter AbschnittÖrtliche Zuständigkeit
- Erster UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen
- Zweiter UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
- Dritter UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
- Vierter UnterabschnittÖrtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
- Dritter AbschnittKostenerstattung
- Achtes KapitelKostenbeteiligung
- Erster AbschnittPauschalierte Kostenbeteiligung
- Zweiter AbschnittKostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- Dritter AbschnittÜberleitung von Ansprüchen
- Vierter AbschnittErgänzende Vorschriften
- Neuntes KapitelKinder- und Jugendhilfestatistik
- Zehntes KapitelStraf- und Bußgeldvorschriften
- Elftes KapitelÜbergangs- und Schlussvorschriften