ANHANG RL 93/5/EWG
Die vorrangigen Aufgaben, die von den an der Zusammenarbeit beteiligten Einrichtungen durchzuführen sind, umfassen
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die Abfassung von Protokollen zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Lebensmittelbestandteilen und die Ausarbeitung von Methoden der Nährwertbestimmung;
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die Bewertung der nährwertmäßigen Eignung der Nahrung;
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die Prüfung der der Kommission gemäß einem Gemeinschaftsrechtsakt vorgelegten Testdaten und die Erstellung einer Monographie zur Beurteilung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß;
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die Durchführung von Erhebungen über die Ernährungsgewohnheiten, insbesondere derjenigen, die zur Bestimmung oder Beurteilung der Verwendungsbedingungen von Lebensmittelzusatzstoffen oder zur Festlegung von Grenzwerten für andere in Lebensmitteln enthaltene Stoffe erforderlich sind;
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die Durchführung von Untersuchungen über Bestandteile der Nahrung in den einzelnen Mitgliedstaaten oder der biologischen oder chemischen Lebensmittelverunreinigungen;
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die Unterstützung der Kommission bei der Wahrnehmung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft durch Übermittlung von Fachwissen über Fragen der Lebensmittelsicherheit.
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