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VO (EG) 2006/816

Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Informationen

Ausfertigungsdatum17.01.2006
FundstelleAbl. 2006/L 157

Alle Normen

    Präambel
    Anwendungsbereich
    Begriffsbestimmungen
    Zuständige Behörde
    Anspruchsberechtigte einführende Länder
    Ausdehnung auf am wenigsten entwickelte Länder und Entwicklungsländer, die nicht WTO-Mitglieder sind
    Antrag auf Erteilung einer Zwangslizenz
    Rechte des Rechteinhabers
    Überprüfung
    Vorherige Verhandlung
    Bedingungen für Zwangslizenzen
    Ablehnung des Antrags
    Benachrichtigung
    Einfuhrverbot
    Zollbehördliche Maßnahmen
    Ausnahmeregelung für persönliches Reisegepäck
    Rücknahme oder Überprüfung der Lizenz
    Rechtsmittel
    Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln
    Überprüfung
    Inkrafttreten
    Schlussformel (nicht amtlich)
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