Artikel 41 VO (EU) 2014/510
Internationale Verpflichtungen und geltende Standards
Bei der Annahme von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten trägt die Kommission den internationalen Verpflichtungen der Union sowie den geltenden Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards der Union, der erforderlichen Überwachung der Entwicklung des Handelsverkehrs und der Märkte, der erforderlichen wirksamen Marktverwaltung und der erforderlichen Verringerung der Verwaltungslasten Rechnung.
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