VO (EU) 2018/990
Delegierte Verordnung (EU) 2018/990 der Kommission vom 10. April 2018 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf einfache, transparente und standardisierte (STS-) Verbriefungen und forderungsgedeckte Geldmarktpapiere (ABCP), Anforderungen an im Rahmen von umgekehrten Pensionsgeschäften entgegengenommene Vermögenswerte und Methoden zur Bewertung der Kreditqualität
Informationen
Ausfertigungsdatum10.01.2018
FundstelleAbl. 2018/L 177
Alle Normen
- KAPITEL 1KRITERIEN FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG EINER EINFACHEN, TRANSPARENTEN UND STANDARDISIERTEN (STS-) VERBRIEFUNG ODER EINES EINFACHEN, TRANSPARENTEN UND STANDARDISIERTEN FORDERUNGSBESICHERTEN GELDMARKTPAPIERS (STS-ABCP) (Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/1131)
- KAPITEL 2QUANTITATIVE UND QUALITATIVE ANFORDERUNGEN AN DIE KREDITQUALITÄT VON VERMÖGENSWERTEN, DIE IM RAHMEN VON UMGEKEHRTEN PENSIONSGESCHÄFTEN ENTGEGENGENOMMEN WURDEN (Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/1131)
- KAPITEL 3KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER KREDITQUALITÄT (Artikel 22 der Verordnung (EU) 2017/1131)