GLKrWG
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
Informationen
Ausfertigungsdatum07.11.2006
FundstelleGVBl 2006, S.S=834
VersionGemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834, BayRS 2021-1/2-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAllgemeine Bestimmungen
- Abschnitt IWahlrecht, Stimmrecht
- Abschnitt IIWahlorgane, Beschwerdeausschuss
- Abschnitt IIIVorbereitung und Durchführung der Wahl, Sicherung der Wahlfreiheit
- Zweiter TeilWahl der Gemeinderatsmitglieder, der Kreisrätinnen und Kreisräte
- Abschnitt IGrundsätze
- Abschnitt IIWahlvorschläge
- Abschnitt IIIVerhältniswahl
- Abschnitt IVMehrheitswahl
- Dritter TeilWahl der ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Landrätinnen und Landräte
- Abschnitt IGrundsätze
- Abschnitt IIWahlvorschläge, Wahlergebnis
- Vierter TeilAnnahme der Wahl, Amtsverlust
- Fünfter TeilÜberprüfung der Wahl
- Sechster TeilKosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften
- Siebter TeilSchlussbestimmungen