LKrO
Landkreisordnung
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
Informationen
Ausfertigungsdatum22.08.1998
FundstelleGVBl 1998, S.S=826
VersionLandkreisordnung (LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 8 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilWesen und Aufgaben des Landkreises
- 1. AbschnittBegriff, Benennung und Hoheitszeichen
- 2. AbschnittWirkungskreis
- 3. AbschnittKreisgebiet
- 4. AbschnittKreisangehörige
- 5. AbschnittKreishoheit
- Zweiter TeilVerfassung und Verwaltung des Landkreises
- 1. AbschnittKreisorgane und ihre Hilfskräfte
- a) Der Kreistag
- b) Der Kreisausschuß und die weiteren Ausschüsse
- c) Die Landrätinnen und Landräte sowie ihre Stellvertretung
- d) Das Landratsamt und die Kreisbediensteten
- 2. AbschnittGeschäftsgang
- 3. AbschnittVerwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
- Dritter TeilLandkreiswirtschaft
- 1. AbschnittHaushaltswirtschaft
- 2. AbschnittKreditwesen
- 3. AbschnittVermögenswirtschaft
- a) Allgemeines
- b) Vom Landkreis verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen
- 4. AbschnittUnternehmen des Landkreises
- 5. AbschnittKassen- und Rechnungswesen
- 6. AbschnittPrüfungswesen
- Vierter TeilStaatliche Aufsicht und Rechtsmittel
- 1. AbschnittRechtsaufsicht und Fachaufsicht
- 2. AbschnittRechtsmittel
- Fünfter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften