VwZVG
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum11.11.1970
VersionBayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2010-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster HauptteilZustellungsverfahren
- Erster AbschnittGeltungsbereich und Erfordernis der Zustellung
- Zweiter AbschnittArten der Zustellung
- Dritter AbschnittGemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten
- Vierter Abschnitt(aufgehoben)
- Art. 10–13 (aufgehoben)
- Fünfter AbschnittSonderarten der Zustellung
- Zweiter HauptteilVollstreckungsverfahren
- Erster AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Zweiter AbschnittVollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird
- Dritter AbschnittVollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird
- Vierter AbschnittEinschränkungen von Grundrechten
- Fünfter AbschnittKosten
- Dritter HauptteilÜbergangs- und Schlußbestimmungen