ATA-OTA-G
Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz
Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.2019
FundstelleBGBl I 2019, 2768
VersionZuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.7.2022 I 1174
Alle Normen
- Abschnitt 1Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Abschnitt 2Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Ausbildung
- Unterabschnitt 3Ausbildungsverhältnis
- Abschnitt 3Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
- Abschnitt 4Dienstleistungserbringung
- Unterabschnitt 1Personen, die die Dienstleistungserbringung in Deutschland beabsichtigen
- Unterabschnitt 2Personen mit Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in Deutschland
- Abschnitt 5Zuständigkeiten und weitere Aufgaben der Behörden
- Unterabschnitt 1Zuständigkeit
- Unterabschnitt 2Weitere Aufgaben
- Abschnitt 6Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 7Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8Übergangs- und Schlussvorschriften