AuslSchuldAbkAG
Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.1953
FundstelleBGBl I 1953, 1003
VersionZuletzt geändert durch Art. 301 V v. 31.8.2015 I 1474
Alle Normen
- Erster AbschnittBegriffsbestimmungen
- Zweiter AbschnittAllgemeine Bestimmungen über die Durchsetzung von Ansprüchen
- a)Geltendmachung von Ansprüchen
- b)Ausschließung von Zahlungen und sonstigen Leistungen
- c)Vollstreckung von Entscheidungen
- I.Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat ergangen sind
- II.Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat ergangen sind
- III.Anpassung von inländischen Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangen sind
- Dritter AbschnittBesondere Bestimmungen
- a)Konversionskasse
- b)Goldmarkschulden mit spezifisch ausländischem Charakter
- I.Gemeinsame Bestimmungen
- II.Sonderbestimmungen über dingliche Sicherungen
- III.Entschädigungsbestimmungen
- c)Änderung und Aufhebung von Sicherheiten für Forderungen aus Schuldverschreibungen
- d)Deutsches Kreditabkommen von 1952
- e)Bilanzierungsbestimmungen und sonstige steuerliche Bestimmungen
- f)Änderung von Vorschriften über die Neuordnung des Geldwesens
- g)Verbindlichkeiten von Geldinstituten
- h)Vertragshilferecht
- i)Devisenrechtliche Bestimmungen
- k)Kostenrechtliche Bestimmungen
- Vierter AbschnittSonderbestimmungen für Berlin
- Fünfter AbschnittSchlußbestimmungen