Inhaltsübersicht BEHV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Anwendungsbereich und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Veräußerung von Emissionszertifikaten
(zu § 10 des Gesetzes)

Unterabschnitt 1

Beauftragung für den
Verkauf von Emissionszertifikaten

§  3Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation des Verkaufs zum Festpreis
§  4Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle

Unterabschnitt 2

Verkauf der
Emissionszertifikate zum Festpreis

§  5Zugangsbedingungen
§  6Verkaufstermine, Mindestkaufmenge
§  7Berichtspflichten, Überwachung, Datenweitergabe
§  8Transaktionsentgelte

Abschnitt 3

Nationales Emissionshandelsregister
(zu § 12 des Gesetzes)

Unterabschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§  9Emissionshandelsregister und Transaktionsprotokoll

Unterabschnitt 2

Konten

§ 10Kontoarten
§ 11Kontostatus
§ 12Eröffnung von Konten
§ 13Aktualisierung von Kontoangaben
§ 14Sperrung von Konten
§ 15Schließung von Konten

Unterabschnitt 3

Kontobevollmächtigte Personen

§ 16Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 17Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 18Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister

Unterabschnitt 4

Emissionszertifikate

§ 19Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 20Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 21Ausführung von Transaktionen
§ 22Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 23Löschung von Emissionszertifikaten
§ 24Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 25Verfügungsbeschränkungen

Unterabschnitt 5

Eintragung der Brennstoffemissionen
und Abgabe von Emissionszertifikaten

§ 26Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 27Abgabe von Emissionszertifikaten

Unterabschnitt 6

Sicherheit

§ 28Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 29Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 30Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 31Vertraulichkeit

Unterabschnitt 7

Technische Bestimmungen und
Veröffentlichung von Informationen

§ 32Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 33Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 4

Nationale Emissionsmengen
(zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)

§ 34Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
§ 35Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
§ 36Bereinigter Zusatzbedarf

Abschnitt 5

Schlussbestimmungen

§ 37Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 10 Absatz 2)
Kontoarten
Anlage 2
(zu § 12 Absatz 1)
Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Anlage 3
(zu § 12 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 4
(zu § 12 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 5
(zu § 16 Absatz 2)
Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen

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