EIGV
Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.2018
FundstelleBGBl I 2018, 1270
VersionGeändert durch Art. 2 V v. 17.6.2020 I 1298
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Genehmigung für das Inverkehrbringen, Fahrzeugtypgenehmigung und Inbetriebnahmegenehmigung
- Kapitel 1Erteilung einer Genehmigung
- Kapitel 2Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und von Fahrzeugtypgenehmigungen
- Kapitel 3Probefahrten
- Kapitel 4Erteilung einer erstmaligen Inbetriebnahmegenehmigung für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur
- Kapitel 5Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur nach Aufrüstung oder Erneuerung
- Teil 3Interoperabilitätskomponenten, Bauprodukte und Systeme
- Teil 4Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
- Teil 5Konformitätsbewertungsstellen
- Teil 6Register für Fahrzeuge und Fahrzeugkennzeichnung
- Teil 7Schlussbestimmungen