Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Registerführung |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Kommunikation mit der Registerverwaltung |
§ 4 | Korrektur von Fehlern |
§ 5 | Benennung der Verwendungsgebiete und Bestimmung der Verwendungsregionen für Regionalnachweise |
§ 6 | Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister |
§ 7 | Kontoeröffnung im Regionalnachweisregister |
§ 8 | Registrierung von Dienstleistern und Beauftragung und Bevollmächtigung von Dienstleistern durch den Kontoinhaber |
§ 9 | Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer |
§ 10 | Übermittlung der Daten von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen |
§ 11 | Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze |
Abschnitt 2Ausstellung und Inhalte
von Herkunftsnachweisen und
Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen
Unterabschnitt 1Ausstellung von Herkunftsnachweisen
§ 12 | Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen |
§ 13 | Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Pumpspeicherkraftwerken und aus Laufwasserkraftwerken mit Pumpbetrieb ohne Speicherung |
§ 14 | Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Grenzkraftwerken |
§ 15 | Ablehnung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen ohne entsprechende Stromerzeugung |
§ 16 | Inhalte des Herkunftsnachweises |
§ 17 | Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Herkunftsnachweisen |
Unterabschnitt 2Ausstellung von Regionalnachweisen
§ 18 | Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen |
§ 19 | Inhalte des Regionalnachweises |
§ 20 | Festlegung des Erzeugungszeitraums bei Regionalnachweisen |
Unterabschnitt 3Registrierung und Löschung von Anlagen
§ 21 | Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister |
§ 22 | Einsatz von Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation bei der Anlagenregistrierung im Herkunftsnachweisregister |
§ 23 | Anlagenregistrierung im Regionalnachweisregister |
§ 24 | Änderung von Anlagendaten |
§ 25 | Registrierung von Gesamtanlagen |
§ 26 | Gültigkeitsdauer der Anlagenregistrierung; erneute Anlagenregistrierung |
§ 27 | Löschung der Anlagenregistrierung und Wechsel des Anlagenbetreibers |
Abschnitt 3Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall
von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 28 | Übertragung von Herkunftsnachweisen |
§ 29 | Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen |
§ 30 | Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen |
§ 30a | Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen |
§ 31 | Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung |
§ 32 | Löschung von Herkunftsnachweisen |
§ 33 | Löschung von Regionalnachweisen |
§ 34 | Verfall von Herkunftsnachweisen |
§ 35 | Verfall von Regionalnachweisen |
Abschnitt 4Anerkennung und Import von Herkunfts-
nachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
§ 36 | Anerkennung von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen |
§ 37 | Import anerkannter Herkunftsnachweise |
Abschnitt 5Pflichten von
Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern
und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen
§ 38 | Allgemeine Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten |
§ 39 | Pflichten bei der Nutzung des Herkunftsnachweisregisters oder des Regionalnachweisregisters |
§ 40 | Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Kontoinhaber |
§ 41 | Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber |
§ 42 | Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen |
§ 43 | Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen |
§ 44 | Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber |
Abschnitt 6Erhebung, Speicherung, Verwendung,
Übermittlung und Löschung von Daten
§ 45 | Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten |
§ 46 | Datenübermittlung |
§ 47 | Löschung von Daten |
Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8Sperrung und Schließung des Kontos,
Ausschluss von der Teilnahme an den Registern
§ 49 | Sperrung und Entsperrung des Kontos |
§ 50 | Schließung des Kontos |
§ 51 | Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss |
Abschnitt 9Nutzungsbedingungen
§ 52 | Nutzungsbedingungen |
§ 53 | Ausschluss des Widerspruchsverfahrens |