Inhaltsübersicht MalerLackAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1Prüfung Teil 1
Unterabschnitt 2Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
Unterabschnitt 3Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
Unterabschnitt 4Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Unterabschnitt 5Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
Unterabschnitt 6Prüfung Teil 2
in der Fachrichtung
Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
Abschnitt 3Übergangs- und Schlussvorschriften
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten |
§ 6 | Ausbildungsplan |
§ 7 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
§ 10 | Inhalte des Teiles 2 |
§ 11 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 12 | Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags |
§ 13 | Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen |
§ 14 | Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen |
§ 15 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 17 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
§ 18 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 19 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 20 | Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags |
§ 21 | Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen |
§ 22 | Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen |
§ 23 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 24 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 25 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
§ 26 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 27 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 28 | Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags |
§ 29 | Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten |
§ 30 | Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten |
§ 31 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 32 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 33 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
§ 34 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 35 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 36 | Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags |
§ 37 | Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen |
§ 38 | Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen |
§ 39 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 40 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 41 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
in der Fachrichtung
Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
§ 42 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 43 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 44 | Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags |
§ 45 | Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten |
§ 46 | Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten |
§ 47 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 48 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 49 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 50 | Fortsetzung der Berufsausbildung |
§ 51 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin |
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