Kapitel 1
Organisation
§ 1 | Zollfahndungsdienst |
§ 2 | Zentralstelle |
Kapitel 2
Aufgaben
§ 3 | Aufgaben des Zollkriminalamtes als Zentralstelle |
§ 4 | Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch das Zollkriminalamt |
§ 5 | Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Zollfahndungsämter |
§ 6 | Behördlicher Eigenschutz |
§ 7 | Sicherung und Schutz von eingesetzten Bediensteten, Dritten und Vermögenswerten; Zeugenschutz |
Kapitel 3
Befugnisse
Abschnitt 1
Befugnisse des
Zollkriminalamtes als Zentralstelle
Unterabschnitt 1
Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
§ 8 | Allgemeine Datenverarbeitung |
§ 9 | Befragung und Auskunftspflicht |
§ 10 | Bestandsdatenauskunft |
§ 11 | Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen |
§ 12 | Daten zu anderen Personen |
§ 13 | Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre |
§ 14 | Daten für Zwecke der Ausschreibung |
§ 14a | Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle |
§ 15 | Zollfahndungsinformationssystem |
§ 16 | Unterrichtung der Zentralstelle |
§ 17 | Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren |
§ 18 | Abgleich personenbezogener Daten |
§ 19 | Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung |
§ 20 | Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken |
Unterabschnitt 2
Datenübermittlung durch die Zentralstelle
§ 21 | Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich |
§ 22 | Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
§ 23 | Datenübermittlung im internationalen Bereich |
§ 24 | Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe |
Unterabschnitt 3
Steuerungsbefugnis der Zentralstelle
Abschnitt 2
Befugnisse der
Behörden des Zollfahndungsdienstes
bei der Verhütung und Verfolgung von
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im
Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Unterabschnitt 1
Datenverarbeitung durch
die Behörden des Zollfahndungsdienstes
§ 26 | Allgemeine Datenverarbeitung |
§ 27 | Verarbeitungsbeschränkungen |
§ 28 | Kennzeichnung |
§ 29 | Befragung und Auskunftspflicht |
§ 30 | Bestandsdatenauskunft |
§ 31 | Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen |
§ 32 | Daten zu anderen Personen |
§ 33 | Daten für Zwecke der Ausschreibung |
§ 33a | Daten für Zwecke der Ausschreibung zur Ermittlungsanfrage oder zur verdeckten Kontrolle |
§ 34 | Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe |
§ 35 | Daten aus Strafverfahren |
§ 36 | Abgleich personenbezogener Daten |
§ 37 | Verarbeitung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung |
§ 38 | Verarbeitung von Daten zu sonstigen Zwecken |
Unterabschnitt 2
Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
§ 39 | Allgemeine Befugnisse |
§ 40 | Sicherstellung |
§ 41 | Verwahrung |
§ 42 | Aufhebung der Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung |
§ 43 | Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten |
§ 44 | Durchsuchung von Personen |
§ 45 | Durchsuchung von Sachen |
§ 46 | Betreten und Durchsuchung von Wohnungen |
Unterabschnitt 3
Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
§ 47 | Besondere Mittel der Datenerhebung |
§ 48 | Gerichtliche Anordnung |
§ 49 | Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung |
§ 50 | Gerichtliche Zuständigkeit |
§ 51 | Löschung |
Unterabschnitt 4
Strafverfolgung
§ 52 | Befugnisse bei Ermittlungen |
Unterabschnitt 5
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
§ 53 | Sicherungs- und Schutzmaßnahmen |
§ 54 | Identitätsfeststellung |
§ 55 | Prüfung von mitzuführenden Dokumenten |
§ 56 | Durchsuchung von Personen und Sachen |
§ 57 | Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung |
§ 58 | Platzverweisung |
§ 59 | Sicherstellung |
§ 60 | Betreten und Durchsuchen von Wohnungen |
§ 61 | Gewahrsam |
§ 62 | Besondere Mittel der Datenerhebung |
Unterabschnitt 6
Sicherung der Behörden
des Zollfahndungsdienstes und behördlicher Eigenschutz
§ 63 | Behördlicher Eigenschutz |
§ 64 | Sicherheitsüberprüfung |
Unterabschnitt 7
Datenübermittlung durch
die Behörden des Zollfahndungsdienstes
§ 65 | Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich |
§ 66 | Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
§ 67 | Datenübermittlung im internationalen Bereich |
§ 68 | Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe |
Unterabschnitt 8
Ergänzende Vorschriften
§ 69 | Unterstützung durch andere Behörden |
§ 70 | Unterstützung anderer Behörden |
Abschnitt 3
Besondere Befugnisse des Zollkriminalamtes
Unterabschnitt 1
Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
§ 71 | Auskunftspflicht im Außenwirtschaftsverkehr |
Unterabschnitt 2
Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
§ 72 | Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs |
§ 73 | Kernbereich privater Lebensgestaltung |
§ 74 | Gerichtliche Anordnung und Zuständigkeit |
§ 75 | Verarbeitungs- und Durchführungsvorschriften |
§ 76 | Übermittlung von personenbezogenen Daten durch das Zollkriminalamt |
§ 77 | Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten |
§ 78 | Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten |
§ 79 | Verschwiegenheitspflicht |
§ 80 | Unterrichtung des Deutschen Bundestages |
Unterabschnitt 3
Zeugenschutz
§ 81 | Zeugenschutzmaßnahmen |
Abschnitt 4
Verfahrensregelungen
§ 82 | Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger |
§ 83 | Ausschluss der aufschiebenden Wirkung |
Kapitel 4
Datenschutz und Datensicherheit
Abschnitt 1
Datenschutzaufsicht
§ 84 | Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Abschnitt 2
Datenschutzbeauftragte
oder Datenschutzbeauftragter
§ 85 | Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten |
§ 86 | Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten |
§ 87 | Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Abschnitt 3
Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 88 | Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem |
§ 89 | Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der den deutschen Auslandsvertretungen zugeordneten Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamten |
Abschnitt 4
Errichtungsanordnung
§ 90 | Errichtungsanordnung für automatisierte Dateisysteme |
Abschnitt 5
Pflichten des Zollfahndungsdienstes
§ 91 | Protokollierung |
§ 92 | Dokumentation bei verdeckten Maßnahmen |
§ 93 | Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen |
§ 94 | Benachrichtigung bei Ausschreibungen |
§ 95 | Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern |
§ 96 | Aussonderungsprüffrist, Mitteilung von Löschungsverpflichtungen |
§ 97 | Berichtigung personenbezogener Daten, Einschränkung der Verarbeitung in Akten, Vernichtung von Akten |
§ 98 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
§ 99 | Automatisiertes Abrufverfahren |
Abschnitt 6
Rechte der betroffenen Person
§ 100 | Rechte der betroffenen Person |
Kapitel 5
Schlussvorschriften
§ 101 | Entschädigung für Leistungen |
§ 102 | Schadensausgleich |
§ 103 | Schadensersatz in Informationssystemen |
§ 104 | Einschränkung von Grundrechten |
§ 105 | Strafvorschriften |
§ 106 | Bußgeldvorschriften |
§ 107 | Verordnungsermächtigung |
§ 108 | Übergangsvorschrift |