ZFdG
Zollfahndungsdienstgesetz
Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Informationen
Ausfertigungsdatum30.01.2021
FundstelleBGBl I 2021, 402
VersionErsetzt G 602-2 v. 16.8.2002 I 3202 (ZFdG)
Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Alle Normen
- Kapitel 1Organisation
- Kapitel 2Aufgaben
- Kapitel 3Befugnisse
- Abschnitt 1Befugnisse des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
- Unterabschnitt 1Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
- Unterabschnitt 2Datenübermittlung durch die Zentralstelle
- Unterabschnitt 3Steuerungsbefugnis der Zentralstelle
- Abschnitt 2Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Unterabschnitt 1Datenverarbeitung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
- Unterabschnitt 2Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
- Unterabschnitt 3Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Unterabschnitt 4Strafverfolgung
- Unterabschnitt 5Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Unterabschnitt 6Sicherung der Behörden des Zollfahndungsdienstes und behördlicher Eigenschutz
- Unterabschnitt 7Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
- Unterabschnitt 8Ergänzende Vorschriften
- Abschnitt 3Besondere Befugnisse des Zollkriminalamtes
- Unterabschnitt 1Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Unterabschnitt 2Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Unterabschnitt 3Zeugenschutz
- Abschnitt 4Verfahrensregelungen
- Kapitel 4Datenschutz und Datensicherheit
- Abschnitt 1Datenschutzaufsicht
- Abschnitt 2Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- Abschnitt 3Datenschutzrechtliche Verantwortung
- Abschnitt 4Errichtungsanordnung
- Abschnitt 5Pflichten des Zollfahndungsdienstes
- Abschnitt 6Rechte der betroffenen Person
- Kapitel 5Schlussvorschriften