ANHANG III RL 71/118/EWG
BERUFLICHE ANFORDERUNGEN AN HILFSKRÄFTE
1. Zu der in Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 genannten Eignungsprüfung werden nur Bewerber zugelassen, die nachweislich- a)
- einen von den zuständigen einzelstaatlichen Stellen anerkannten Lehrgang (einschließlich Laborausbildung) zu den unter Nummer 3 Buchstabe a) genannten Themen sowie
- b)
- ein Praktikum unter der Aufsicht eines amtlichen Tierarztes absolviert haben. Das Praktikum ist in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben, Kühl- und Gefrierhäusern oder Frischfleischkontrollstellen bzw. zum Zweck der Untersuchung vor der Schlachtung in einem Betrieb abzuleisten.
2. Hilfskräfte, die den Anforderungen von Anhang III der Richtlinie 64/433/EWG genügen, können jedoch einen Lehrgang absolvieren, dessen theoretischer Teil nur 4 Wochen in Anspruch nimmt.
3. Die Eignungsprüfung gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 der vorliegenden Richtlinie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und umfaßt folgende Bereiche:- a)
- für die Besichtigung der Betriebe:
- i)
- theoretische Ausbildung:
- —
Grundlagen der Geflügelproduktion; Organisation, wirtschaftliche Bedeutung, Produktionsweise, Welthandel usw.,
- —
Geflügelanatomie und -pathologie,
- —
Grundkenntnisse über Krankheiten — Viren, Bakterien, Parasiten usw.,
- —
Überwachung der Krankheiten und Einsatz von Arzneimitteln/Impfstoffen und Rückstandskontrolle,
- —
Hygiene- und Gesundheitskontrolle,
- —
artgerechte Behandlung auf dem Hof, bei der Beförderung und im Schlachtbetrieb,
- —
Umweltkontrolle — Gebäude, Hof und allgemein,
- —
nationale und internationale Regelungen,
- —
Verbraucherverhalten und Qualitätskontrolle;
- ii)
- praktische Ausbildung:
- —
Besichtigung von Betrieben mit verschiedenen Arten und Methoden der Tierhaltung,
- —
Besichtigung von Erzeugerbetrieben,
- —
Beladen und Entladen von Transportmitteln,
- —
Besichtigung von Labors,
- —
Veterinärkontrollen,
- —
Dokumente,
- —
praktische Erfahrung;
- b)
- für die Untersuchung im Schlachtbetrieb:
- i)
- theoretischer Teil:
- —
Grundkenntnisse der Schlachttieranatomie und -physiologie,
- —
Grundkenntnisse der Schlachttierpathologie,
- —
Grundkenntnisse der pathologischen Anatomie von Schlachttieren,
- —
Grundkenntnisse in Hygienefragen, insbesondere Betriebshygiene, Schlacht-, Zerlegungs- und Lagerhygiene sowie Arbeitshygiene,
- —
Kenntnis der Methoden und Verfahren der Schlachtung, Untersuchung, Zubereitung, Verpackung, Umhüllung und Beförderung von frischem Fleisch,
- —
Kenntnis der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Ausübung ihrer Tätigkeit regeln,
- —
Stichprobeverfahren;
- ii)
- praktischer Teil:
- —
Schlachttieruntersuchung und -bewertung,
- —
Identifizierung von Tierarten durch Untersuchung arttypischer Körperteile,
- —
Identifizierung einer Reihe von Schlachtkörperteilen, an denen Veränderungen aufgetreten sind, und Bemerkungen dazu,
- —
Fleischuntersuchung im Schlachtbetrieb,
- —
Hygienekontrolle,
- —
Stichprobennahme.
- i)
- theoretische Ausbildung:
- —
Grundlagen der Geflügelproduktion; Organisation, wirtschaftliche Bedeutung, Produktionsweise, Welthandel usw.,
- —
Geflügelanatomie und -pathologie,
- —
Grundkenntnisse über Krankheiten — Viren, Bakterien, Parasiten usw.,
- —
Überwachung der Krankheiten und Einsatz von Arzneimitteln/Impfstoffen und Rückstandskontrolle,
- —
Hygiene- und Gesundheitskontrolle,
- —
artgerechte Behandlung auf dem Hof, bei der Beförderung und im Schlachtbetrieb,
- —
Umweltkontrolle — Gebäude, Hof und allgemein,
- —
nationale und internationale Regelungen,
- —
Verbraucherverhalten und Qualitätskontrolle;
- ii)
- praktische Ausbildung:
- —
Besichtigung von Betrieben mit verschiedenen Arten und Methoden der Tierhaltung,
- —
Besichtigung von Erzeugerbetrieben,
- —
Beladen und Entladen von Transportmitteln,
- —
Besichtigung von Labors,
- —
Veterinärkontrollen,
- —
Dokumente,
- —
praktische Erfahrung;
- i)
- theoretischer Teil:
- —
Grundkenntnisse der Schlachttieranatomie und -physiologie,
- —
Grundkenntnisse der Schlachttierpathologie,
- —
Grundkenntnisse der pathologischen Anatomie von Schlachttieren,
- —
Grundkenntnisse in Hygienefragen, insbesondere Betriebshygiene, Schlacht-, Zerlegungs- und Lagerhygiene sowie Arbeitshygiene,
- —
Kenntnis der Methoden und Verfahren der Schlachtung, Untersuchung, Zubereitung, Verpackung, Umhüllung und Beförderung von frischem Fleisch,
- —
Kenntnis der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Ausübung ihrer Tätigkeit regeln,
- —
Stichprobeverfahren;
- ii)
- praktischer Teil:
- —
Schlachttieruntersuchung und -bewertung,
- —
Identifizierung von Tierarten durch Untersuchung arttypischer Körperteile,
- —
Identifizierung einer Reihe von Schlachtkörperteilen, an denen Veränderungen aufgetreten sind, und Bemerkungen dazu,
- —
Fleischuntersuchung im Schlachtbetrieb,
- —
Hygienekontrolle,
- —
Stichprobennahme.
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