Artikel 17 VO (EG) 2008/72

Unterstützung durch den Sitzstaat

Das Gemeinsame Unternehmen ENIAC und Belgien schließen ein Sitzabkommen, in dem sie die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC durch Belgien regeln.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.