AGBGB
Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Informationen
Ausfertigungsdatum20.09.1982
VersionGesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 400-1-J) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 14 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilAusführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Erster AbschnittVereine
- Zweiter AbschnittBierlieferungsvertrag
- Dritter AbschnittLeibgedingsvertrag
- Vierter AbschnittSchuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Fünfter AbschnittInhaberpapiere
- Sechster AbschnittÖffentliche Sparkassen
- Siebter AbschnittNachbarrecht
- Achter AbschnittBuchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten
- Neunter AbschnittSonstige sachenrechtliche Vorschriften
- Zehnter AbschnittFamilien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen
- Elfter AbschnittÖffentlich-rechtliche Ansprüche
- Zwölfter AbschnittUnschädlichkeitszeugnis
- Zweiter TeilSchlussvorschriften