Inhaltsübersicht GflSalmoV

Abschnitt 1Allgemeines
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Hygiene
§ 3Impfung
§ 4Mitteilungspflicht
§ 5Untersuchungseinrichtung
§ 6Ursachenermittlung im Betrieb
§ 7Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 2Hühnerzuchtbetriebe
§ 8Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten
§ 9Amtliche Untersuchung
§ 10Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
§ 11Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 3Hühneraufzuchtbetriebe
§ 12Impfungen
§ 13Betriebseigene Kontrollen
§ 14Amtliche Untersuchung
§ 15Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
§ 16Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 4Legehennenbetriebe
§ 17Einstallen von Junghennen
§ 18Betriebseigene Kontrollen
§ 19Amtliche Untersuchung
§ 20Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
§ 21Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 5Hähnchenmastbetriebe
§ 22Betriebseigene Kontrollen
§ 23Amtliche Untersuchung
§ 24Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
§ 25Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 6Hühnerbrütereien
§ 26Betriebseigene Kontrollen
§ 27Amtliche Untersuchung
§ 28Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
§ 29Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 7Putenbetriebe
§ 30Betriebseigene Kontrollen
§ 31Amtliche Untersuchung
§ 32Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
§ 33Aufhebung der Maßregeln
Abschnitt 8Weitergehende Maßnahmen
§ 34Maßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum
§ 35Mitteilungen der Länder
Abschnitt 9Ordnungswidrigkeiten
§ 36Ordnungswidrigkeiten
AnlageAnforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen (zu § 2 Absatz 1)

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