Inhaltsübersicht IRG
Erster Teil
Anwendungsbereich
Zweiter Teil
Auslieferung an das Ausland
Dritter Teil
Durchlieferung
Vierter Teil
Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
Fünfter Teil
Sonstige Rechtshilfe
Sechster Teil
Ausgehende Ersuchen
Siebenter Teil
Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2
Schutz personenbezogener
Daten im Rechtshilfeverkehr
Achter Teil
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr
mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2
Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
Abschnitt 3
Durchlieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
Abschnitt 4
Ausgehende Ersuchen
um Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
Neunter Teil
Vollstreckungshilfeverkehr mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer
Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
Unterabschnitt 2
Vollstreckung
deutscher Erkenntnisse in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Abschnitt 2
Geldsanktionen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen
Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 3
Einziehung
Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen
und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen
Bewährungsmaßnahmen und alternativen
Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen
Bewährungsmaßnahmen in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Abschnitt 5
Überwachung von Maßnahmen
zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Zehnter Teil
Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2
Europäische Ermittlungsanordnung
Abschnitt 3
Besondere Formen der Rechtshilfe
Elfter Teil
Durchführungsvorschriften
zur Verordnung (EU) 2018/1805
des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. November 2018
über die gegenseitige Anerkennung von
Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
Zwölfter Teil
Schutz personenbezogener
Daten im Rechtshilfeverkehr
innerhalb der Europäischen Union
und mit den Schengen-assoziierten Staaten
Dreizehnter Teil
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der
Republik Island und dem Königreich Norwegen
Vierzehnter Teil
Schlussvorschriften
Anwendungsbereich
§ 1 | Anwendungsbereich |
Auslieferung an das Ausland
§ 2 | Grundsatz |
§ 3 | Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung |
§ 4 | Akzessorische Auslieferung |
§ 5 | Gegenseitigkeit |
§ 6 | Politische Straftaten, politische Verfolgung |
§ 7 | Militärische Straftaten |
§ 8 | Todesstrafe |
§ 9 | Konkurrierende Gerichtsbarkeit |
§ 9a | Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen |
§ 10 | Auslieferungsunterlagen |
§ 11 | Spezialität |
§ 12 | Bewilligung der Auslieferung |
§ 13 | Sachliche Zuständigkeit |
§ 14 | Örtliche Zuständigkeit |
§ 15 | Auslieferungshaft |
§ 16 | Vorläufige Auslieferungshaft |
§ 17 | Auslieferungshaftbefehl |
§ 18 | Fahndungsmaßnahmen |
§ 19 | Vorläufige Festnahme |
§ 20 | Bekanntgabe |
§ 21 | Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls |
§ 22 | Verfahren nach vorläufiger Festnahme |
§ 23 | Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten |
§ 24 | Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls |
§ 25 | Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls |
§ 26 | Haftprüfung |
§ 27 | Vollzug der Haft |
§ 28 | Vernehmung des Verfolgten |
§ 29 | Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung |
§ 30 | Vorbereitung der Entscheidung |
§ 31 | Durchführung der mündlichen Verhandlung |
§ 32 | Entscheidung über die Zulässigkeit |
§ 33 | Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit |
§ 34 | Haft zur Durchführung der Auslieferung |
§ 35 | Erweiterung der Auslieferungsbewilligung |
§ 36 | Weiterlieferung |
§ 37 | Vorübergehende Auslieferung |
§ 38 | Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren |
§ 39 | Beschlagnahme und Durchsuchung |
§ 40 | Rechtsbeistand |
§ 41 | Vereinfachte Auslieferung |
§ 42 | Anrufung des Bundesgerichtshofes |
Durchlieferung
§ 43 | Zulässigkeit der Durchlieferung |
§ 44 | Zuständigkeit |
§ 45 | Durchlieferungsverfahren |
§ 46 | Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung |
§ 47 | Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg |
Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
§ 48 | Grundsatz |
§ 49 | Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit |
§ 50 | Sachliche Zuständigkeit |
§ 51 | Örtliche Zuständigkeit |
§ 52 | Vorbereitung der Entscheidung |
§ 53 | Rechtsbeistand |
§ 54 | Umwandlung der ausländischen Sanktion |
§ 54a | Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen |
§ 55 | Entscheidung über die Vollstreckbarkeit |
§ 56 | Bewilligung der Rechtshilfe |
§ 56a | Entschädigung der verletzten Person |
§ 56b | Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens |
§ 57 | Vollstreckung |
§ 57a | Kosten der Vollstreckung |
§ 58 | Sicherung der Vollstreckung |
Sonstige Rechtshilfe
§ 59 | Zulässigkeit der Rechtshilfe |
§ 60 | Leistung der Rechtshilfe |
§ 61 | Gerichtliche Entscheidung |
§ 61a | Datenübermittlung ohne Ersuchen |
§ 61b | Gemeinsame Ermittlungsgruppen |
§ 61c | Audiovisuelle Vernehmung |
§ 62 | Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren |
§ 63 | Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren |
§ 64 | Durchbeförderung von Zeugen |
§ 65 | Durchbeförderung zur Vollstreckung |
§ 66 | Herausgabe von Gegenständen |
§ 67 | Beschlagnahme und Durchsuchung |
§ 67a | Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen |
Ausgehende Ersuchen
§ 68 | Rücklieferung |
§ 69 | Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren |
§ 70 | Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren |
§ 71 | Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland |
§ 71a | Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens |
§ 72 | Bedingungen |
Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 73 | Grenze der Rechtshilfe |
§ 74 | Zuständigkeit des Bundes |
§ 74a | Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen |
§ 75 | Kosten |
§ 76 | Gegenseitigkeitszusicherung |
§ 77 | Anwendung anderer Verfahrensvorschriften |
§ 77a | Elektronische Kommunikation und Aktenführung |
§ 77b | Verordnungsermächtigung |
Schutz personenbezogener
Daten im Rechtshilfeverkehr
§ 77c | Anwendungsbereich |
§ 77d | Übermittlung personenbezogener Daten |
§ 77e | Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle |
§ 77f | Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses |
§ 77g | Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten |
§ 77h | Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten |
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr
mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 78 | Vorrang des Achten Teils |
§ 79 | Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung |
Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80 | Auslieferung deutscher Staatsangehöriger |
§ 81 | Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung |
§ 82 | Nichtanwendung von Vorschriften |
§ 83 | Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen |
§ 83a | Auslieferungsunterlagen |
§ 83b | Bewilligungshindernisse |
§ 83c | Verfahren und Fristen |
§ 83d | Entlassung des Verfolgten |
§ 83e | Vernehmung des Verfolgten |
Durchlieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f | Durchlieferung |
§ 83g | Beförderung auf dem Luftweg |
Ausgehende Ersuchen
um Auslieferung an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h | Spezialität |
§ 83i | Unterrichtung über Fristverzögerungen |
§ 83j | Rechtsbeistand |
Vollstreckungshilfeverkehr mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer
Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 | Grundsatz |
§ 84a | Voraussetzungen der Zulässigkeit |
§ 84b | Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen |
§ 84c | Unterlagen |
§ 84d | Bewilligungshindernisse |
§ 84e | Vorläufige Bewilligungsentscheidung |
§ 84f | Gerichtliches Verfahren |
§ 84g | Gerichtliche Entscheidung |
§ 84h | Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung |
§ 84i | Spezialität |
§ 84j | Sicherung der Vollstreckung |
§ 84k | Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung |
§ 84l | Durchbeförderung zur Vollstreckung |
§ 84m | Durchbeförderungsverfahren |
§ 84n | Durchbeförderung auf dem Luftweg |
Vollstreckung
deutscher Erkenntnisse in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 | Vorläufige Bewilligungsentscheidung |
§ 85a | Gerichtliches Verfahren |
§ 85b | Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person |
§ 85c | Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde |
§ 85d | Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung |
§ 85e | Inländisches Vollstreckungsverfahren |
§ 85f | Sicherung der weiteren Vollstreckung |
Geldsanktionen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 86 | Vorrang |
Eingehende Ersuchen
§ 87 | Grundsatz |
§ 87a | Vollstreckungsunterlagen |
§ 87b | Zulässigkeitsvoraussetzungen |
§ 87c | Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung |
§ 87d | Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung |
§ 87e | Rechtsbeistand |
§ 87f | Bewilligung der Vollstreckung |
§ 87g | Gerichtliches Verfahren |
§ 87h | Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen |
§ 87i | Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung |
§ 87j | Rechtsbeschwerde |
§ 87k | Zulassung der Rechtsbeschwerde |
§ 87l | Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte |
§ 87m | Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister |
§ 87n | Vollstreckung |
§ 87o | Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3 |
Ausgehende Ersuchen
§ 87p | Grundsatz |
§ 87q | Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung |
Einziehung
§ 88 | Grundsatz |
§ 88a | Voraussetzungen der Zulässigkeit |
§ 88b | Unterlagen |
§ 88c | Ablehnungsgründe |
§ 88d | Verfahren |
§ 88e | Vollstreckung |
§ 88f | Aufteilung der Erträge |
§ 89 | Sicherstellungsmaßnahmen |
§ 90 | Ausgehende Ersuchen |
Bewährungsmaßnahmen
und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen
Bewährungsmaßnahmen und alternativen
Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a | Grundsatz |
§ 90b | Voraussetzungen der Zulässigkeit |
§ 90c | Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen |
§ 90d | Unterlagen |
§ 90e | Bewilligungshindernisse |
§ 90f | Vorläufige Bewilligungsentscheidung |
§ 90g | Gerichtliches Verfahren |
§ 90h | Gerichtliche Entscheidung |
§ 90i | Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung |
§ 90j | Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung |
§ 90k | Überwachung der verurteilten Person |
Überwachung von deutschen
Bewährungsmaßnahmen in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l | Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung |
§ 90m | Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person |
§ 90n | Inländisches Vollstreckungsverfahren |
Überwachung von Maßnahmen
zur Vermeidung von Untersuchungshaft
§ 90o | Grundsatz |
§ 90p | Voraussetzungen der Zulässigkeit |
§ 90q | Unterlagen |
§ 90r | Bewilligungshindernisse |
§ 90s | Vorläufige Bewilligungsentscheidung |
§ 90t | Gerichtliches Verfahren |
§ 90u | Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung |
§ 90v | Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung |
§ 90w | Durchführung der Überwachung |
§ 90x | Erneuerte und geänderte Maßnahmen |
§ 90y | Abgabe der Überwachung |
§ 90z | Rücknahme der Überwachungsabgabe |
Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 91 | Vorrang des Zehnten Teils |
Europäische Ermittlungsanordnung
§ 91a | Grundsatz |
§ 91b | Voraussetzungen der Zulässigkeit |
§ 91c | Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe |
§ 91d | Unterlagen |
§ 91e | Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung |
§ 91f | Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen |
§ 91g | Fristen |
§ 91h | Erledigung des Ersuchens |
§ 91i | Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln |
§ 91j | Ausgehende Ersuchen |
Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92 | Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
§ 92a | Inhalt des Ersuchens |
§ 92b | Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten |
§ 92c | Datenübermittlung ohne Ersuchen |
§ 92d | Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung |
§ 93 | Gemeinsame Ermittlungsgruppen |
§ 94 | Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung |
§ 95 | Sicherungsunterlagen |
§ 96 | Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen |
Durchführungsvorschriften
zur Verordnung (EU) 2018/1805
des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. November 2018
über die gegenseitige Anerkennung von
Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
§ 96a | Grundsatz |
§ 96b | Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen |
§ 96c | Vollstreckung |
§ 96d | Rechtsbehelf |
§ 96e | Ausgehende Ersuchen |
§ 97 | (weggefallen) |
Schutz personenbezogener
Daten im Rechtshilfeverkehr
innerhalb der Europäischen Union
und mit den Schengen-assoziierten Staaten
§ 97a | Anwendungsbereich |
§ 97b | Übermittlung personenbezogener Daten |
§ 97c | Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle |
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der
Republik Island und dem Königreich Norwegen
§ 98 | Vorrang des Dreizehnten Teils |
§ 99 | Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung |
Schlussvorschriften
§ 100 | Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung |
§ 101 | Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen |
§ 102 | Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen |
§ 103 | Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe |
§ 104 | Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland |
§ 105 | Ausgleich von Schäden |
§ 106 | Einschränkung von Grundrechten |
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