Inhaltsübersicht KWKG 2023
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Abschnitt 3Vorschriften zum Nachweis
der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und
zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
Abschnitt 5Zuschlagzahlungen für
Wärmespeicher und Kältespeicher
Abschnitt 6Finanzierung und
Begrenzung der Zuschlagzahlungen
Abschnitt 7Sonstige Vorschriften
Abschnitt 8Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Anschluss- und Abnahmepflicht |
§ 4 | Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen |
§ 5 | Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme |
§ 6 | Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen |
§ 7 | Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen |
§ 7a | Bonus für innovative erneuerbare Wärme |
§ 7b | Bonus für elektrische Wärmeerzeuger |
§ 7c | Kohleersatzbonus |
§ 7d | (weggefallen) |
§ 7e | Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni |
§ 8 | Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen |
§ 8a | Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom |
§ 8b | Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme |
§ 8c | Ausschreibungsvolumen |
§ 8d | (weggefallen) |
§ 9 | Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt |
§ 10 | Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen |
§ 11 | Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung |
§ 12 | Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt |
§ 13 | Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung |
§ 13a | Registrierung von KWK-Anlagen |
§ 13b | Rückforderung |
der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und
zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
§ 14 | Messung von KWK-Strom und Nutzwärme |
§ 15 | Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage |
§ 16 | Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung |
§ 17 | Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt |
§ 18 | Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen |
§ 19 | Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen |
§ 20 | Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid |
§ 21 | Zuschlagzahlungen für Kältenetze |
Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 | Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern |
§ 23 | Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern |
§ 24 | Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid |
§ 25 | Kältespeicher |
Begrenzung der Zuschlagzahlungen
§ 26 | Finanzierung der Zuschlagzahlungen |
§ 27 | Begrenzung der Höhe der Zuschlagszahlungen |
§ 27a | (weggefallen) |
§ 27b | (weggefallen) |
§ 27c | (weggefallen) |
§ 27d | (weggefallen) |
§ 28 | (weggefallen) |
§ 29 | (weggefallen) |
§ 30 | Vorschriften für Prüfungen |
§ 31 | Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung |
§ 31a | Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
§ 31b | Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur |
§ 32 | Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten |
§ 32a | Clearingstelle |
§ 33 | Verordnungsermächtigungen |
§ 33a | Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen |
§ 33b | Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme |
§ 33c | Gemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen |
§ 34 | Evaluierungen |
§ 35 | Übergangsbestimmungen |
§ 36 | (weggefallen) |
§ 37 | (weggefallen) |
- Anlage (zu den §§ 7b und 7d)
- (weggefallen)
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