Inhaltsübersicht TAMG

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§  1Zweck des Gesetzes
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Anwendungsbereich

Abschnitt 2

Tierarzneimittel im
Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6

Unterabschnitt 1

Freistellung von der
Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln
für bestimmte Heimtiere, Kennzeichnung
und Packungsbeilage sowie Widerruf der Freistellung

§  4Freistellung von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere von der Pflicht zur Zulassung
§  5Kennzeichnung und Packungsbeilage freigestellter Tierarzneimittel
§  6Widerruf der Freistellung von Tierarzneimitteln

Unterabschnitt 2

Besondere Anforderungen
an die Primärverpackung, die
äußere Umhüllung und die Packungsbeilage

§  7Kennzeichnung und Packungsbeilage von nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/6 zulassungspflichtigen Tierarzneimitteln
§  8Packungsbeilage in Papierform

Unterabschnitt 3

Durchführungsvorschriften für die Zulassung

§  9Durchführungsvorschriften für die Zulassung von Tierarzneimitteln; Verordnungsermächtigungen

Unterabschnitt 4

Ergänzende Vorschriften für
klinische Prüfungen und Rückstandsprüfungen

§ 10Genehmigung von Anträgen zur Durchführung einer klinischen Prüfung und einer Rückstandsprüfung
§ 11Verordnungsermächtigung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung einer klinischen Prüfung

Unterabschnitt 5

Übermittlung von
Informationen an die Produktdatenbank

§ 12Übermittlung von Informationen an die Produktdatenbank; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 6

Ergänzende Vorschriften
für homöopathische Tierarzneimittel

§ 13Registrierung, Kennzeichnung und Packungsbeilage homöopathischer Tierarzneimittel; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 7

Ergänzende Vorschriften
für die Herstellungserlaubnis

§ 14Ausnahmen von der Herstellungserlaubnis
§ 15Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Herstellungserlaubnis
§ 16Import, Herstellung von und Handel mit Wirkstoffen; Verordnungsermächtigung
§ 17Nachweis über die erforderliche Sachkunde der für die Herstellung und die Chargenfreigabe verantwortlichen sachkundigen Person; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 8

Ergänzende Vorschriften
für die Großhandelsvertriebserlaubnis

§ 18Ergänzende Vorschriften zur Erteilung der Großhandelsvertriebserlaubnis
§ 19Verordnungsermächtigung zur Regelung der Benennung einer verantwortlichen Person
§ 20Verordnungsermächtigung zur Regelung von Ausnahmen von der Großhandelsvertriebserlaubnis

Unterabschnitt 9

Parallelhandel mit Tierarzneimitteln

§ 21Verordnungsermächtigung zur Regelung des Parallelhandels mit Tierarzneimitteln

Abschnitt 3

Anforderungen an
Tierarzneimittel außerhalb des
Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6
und an veterinärmedizintechnische Produkte

Unterabschnitt 1

Zulassung von Tierarzneimitteln außerhalb
des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6
und von veterinärmedizintechnischen Produkten; Verbringen

§ 22Verfahren der Zulassung
§ 23Klinische Prüfungen
§ 24Einstufung
§ 25Verbringen

Unterabschnitt 2

Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation

§ 26Kennzeichnung und Packungsbeilage von nach § 22 zulassungspflichtigen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
§ 27Fachinformation

Unterabschnitt 3

Herstellung, Abgabe und Anwendung

§ 28Herstellungserlaubnis
§ 29Großhandelsvertriebserlaubnis
§ 30Einzelhandel im Fernabsatz
§ 31Tierärztliche Verschreibungen
§ 32Buchführung
§ 33Werbung
§ 34Pharmakovigilanz
§ 35Überwachung

Abschnitt 4

Gemeinsame Vorschriften

Unterabschnitt 1

Information der Öffentlichkeit, Verbote

§ 36Information der Öffentlichkeit
§ 37Verbot des Bereitstellens
§ 38Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 39Verbot der Anwendung

Unterabschnitt 2

Kategorisierung

§ 40Kategorisierung; Verordnungsermächtigung
§ 41Zuordnung zu den einzelnen Kategorien der Verkaufsabgrenzung

Unterabschnitt 3

Abgabe, Bezug und Anwendung
von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten

§ 42Grundsatz
§ 43Apothekenpflicht
§ 44Tierärztliches Dispensierrecht
§ 45Weitere Vorschriften zur Abgabe; Verordnungsermächtigung
§ 46Abgabe von Mustern
§ 47Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischer Produkte
§ 48Bezug und Abgabe von Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen, die bei Tieren angewendet werden dürfen
§ 49Bezug von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
§ 50Anwendung von Tierarzneimitteln
§ 51Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
§ 52Verordnungsermächtigungen zur Regelung von Verfahrensvorschriften auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/6

Unterabschnitt 4

Kennzeichnung,
Packungsbeilage, Packungsgrößen und Preise

§ 53Verordnungsermächtigungen zur Regelung der Kennzeichnung, der Packungsbeilage, der Packungsgrößen und der Preise

Unterabschnitt 5

Vorschriften zur Verringerung
der Behandlung mit antibiotisch
wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen
Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung

§ 54Nutzungsarten
§ 55Mitteilungen über Tierhaltungen
§ 56Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung
§ 57Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln
§ 59Verarbeitung und Übermittlung von Daten
§ 60Resistenzmonitoring
§ 61Verordnungsermächtigungen

Unterabschnitt 6

Sicherung und Kontrolle der Qualität

§ 62Verordnungsermächtigung zur Regelung von Betriebsverordnungen
§ 63Arzneibuch und amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren

Unterabschnitt 7

Zuständigkeit

§ 64Zuständige Behörde
§ 65Zuständige Bundesoberbehörde, Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 8

Überwachung

§ 66Gegenseitige Information
§ 67Verwendung bestimmter Daten
§ 68Datenbankgestütztes Informationssystem; Übermittlungsbefugnisse
§ 69Datenübermittlungen an das Informationssystem; Verordnungsermächtigung
§ 70Datenabrufe aus dem Informationssystem
§ 71Speicherungsfristen
§ 72Durchführung der Überwachung
§ 73Probenahme
§ 74Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 75Probenahme bei Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
§ 76Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 77Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können

Unterabschnitt 9

Sondervorschriften für
Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei

§ 78Anwendung und Vollzug des Gesetzes; Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 10

Allgemeine Anzeigepflicht

§ 79Allgemeine Anzeigepflicht

Unterabschnitt 11

Sonstige Durchführungsbestimmungen

§ 80Unabhängigkeit
§ 81Verordnungsermächtigungen für Krisenzeiten
§ 82Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 83Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 84Verordnungsermächtigung zur Angleichung an das Recht der Europäischen Union
§ 85Verordnungsermächtigung zur Anpassung an Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 86(weggefallen)

Abschnitt 5

Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 87Strafvorschriften
§ 88Strafvorschriften
§ 89Bußgeldvorschriften
§ 90Einziehung
§ 91Verordnungsermächtigung

Abschnitt 6

Übergangsvorschriften

§ 92Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
§ 93Weitere Anwendung von Vorschriften
§ 94Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel
§ 95Evaluierung

Anlage 1Einteilung der Nutzungsarten
Anlage 2Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten

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