WaffG
Waffengesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2002
FundstelleBGBl I 2002, 3970 (4592) (2003 I 1957)
VersionZuletzt geändert durch Art. 228 V v. 19.6.2020 I 1328
Änderung durch Art. 5 G v. 25.10.2024 I Nr. 332 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Umgang mit Waffen oder Munition
- Unterabschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
- Unterabschnitt 2Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
- Unterabschnitt 3Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
- Unterabschnitt 4Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
- Unterabschnitt 5Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
- Unterabschnitt 6Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
- Unterabschnitt 6aBesondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
- Unterabschnitt 7Verbote
- Abschnitt 3Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
- Abschnitt 4Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 5Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
- Abschnitt 6Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften