ANHANG II RL 93/16/EWG

Zeitpunkte, zu denen einige Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Ausstellung von in Artikel 9 Absatz 7 genannten Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen aufgehoben haben

BELGIEN DÄNEMARK FRANKREICH LUXEMBURG NIEDERLANDE
Thoraxchirurgie 1. Januar 1983
Gefäßchirurgie 1. Januar 1983

Nervenheilkunde

(Neurologie und Psychiatrie)

1. August 1987, außer für Personen, die die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen haben
Gastro-enterologische Chirurgie 1. Januar 1983
Biologische Hämatologie 1. Januar 1983, außer für Personen, die die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen und vor Ende 1988 abgeschlossen haben
Physiotherapie 1. Januar 1983, außer für Personen, die die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen und vor Ende 1988 abgeschlossen haben
Tropenmedizin 1. August 1987, außer für Personen, die die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen haben
Radiologie 3. Dezember 1971

Nervenheilkund

(Neurologie und Psychiatrie)

31. Dezember 1971
Radiologie Die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (Neurologie und Psychiatrie) werden für die nach dem 5. März 1982 begonnenen Ausbildungen nicht mehr ausgestellt.

Nervenheilkunde

(Neurologie und Psychiatrie

Die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise werden für die nach dem 5. März 1982 begonnenen Ausbildungen nicht mehr ausgestellt.
Radiologie 8. Juli 1984

Nervenheilkunde

(Neurologie und Psychiatrie)

9. Juli 1984

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