RL 93/16/EWG
Freizügigkeits-Richtslinie für Ärzte
Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise
Informationen
Ausfertigungsdatum05.01.1993
FundstelleAbl. 1993/L 165
Alle Normen
- TITEL IANWENDUNGSBEREICH
- TITEL IIGEGENSEITIGE ANERKENNUNG DER DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGEN BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES ARZTES
- KAPITEL IDIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES ARZTES
- KAPITEL IIDIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES FACHARZTES
- KAPITEL IIIZWEI ODER MEHREREN MITGLIEDSTAATEN EIGENE DIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES FACHARZTES
- KAPITEL IVERWORBENE RECHTE
- KAPITEL VFÜHREN DER AUSBILDUNGSBEZEICHNUNG
- KAPITEL VIMASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER TATSÄCHLICHEN AUSÜBUNG DES NIEDERLASSUNGSRECHTS UND DES RECHTS AUF FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR DES ARZTES
- A.Besondere Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht
- B.Besondere Bestimmungen betreffend den Dienstleistungsverkehr
- C.Gemeinsame Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht und den Dienstleistungsverkehr
- TITEL IIIKOORDINIERUNG DER RECHTS- UND VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE TÄTIGKEIT DES ARZTES
- TITEL IVSPEZIFISCHE AUSBILDUNG IN DER ALLGEMEINMEDIZIN
- TITEL VSCHLUSSBESTIMMUNGEN