HebG
Hebammengesetz
Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen
Informationen
Ausfertigungsdatum22.01.2019
FundstelleBGBl I 2019, 1759
VersionZuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.12.2023 I Nr. 359
Ersetzt G 2124-14 v. 4.6.1985 I 902 (HebG 1985)
Ersetzt G 2124-14 v. 4.6.1985 I 902 (HebG 1985)
Alle Normen
- Teil 1Allgemeines
- Teil 2Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Teil 3Hebammenstudium und Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
- Abschnitt 1Studium
- Unterabschnitt 1Studienziel, Zugang, Dauer und Struktur sowie Akkreditierung von Studiengängen
- Unterabschnitt 2Der berufspraktische Teil des Studiums
- Unterabschnitt 3Der hochschulische Teil des Studiums
- Unterabschnitt 4Durchführung des Studiums
- Unterabschnitt 5Abschluss des Studiums
- Abschnitt 2Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung
- Teil 4Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Automatisch anerkannte Berufsqualifikationen
- Abschnitt 3Weitere Berufsqualifikationen
- Teil 5Erbringen von Dienstleistungen
- Abschnitt 1Erbringen von Dienstleistungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Abschnitt 2Dienstleistungserbringung in anderen Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten oder in anderen gleichgestellten Staaten
- Teil 6Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
- Teil 7Verordnungsermächtigung
- Teil 8Bußgeldvorschriften
- Teil 9Übergangsvorschriften