Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Vorbereitungsdienst |
§ 2 | Ziel des Vorbereitungsdienstes |
§ 3 | Dauer des Vorbereitungsdienstes |
§ 4 | Bestandteile des Vorbereitungsdienstes |
§ 5 | Bewertung im Vorbereitungsdienst |
§ 6 | Nachteilsausgleich |
§ 7 | Erholungsurlaub |
Teil 2
Auswahlverfahren und Einstellung
§ 8 | Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle |
§ 9 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
§ 10 | Anforderungen im Auswahlverfahren |
§ 11 | Auswahlkommission |
§ 12 | Ergänzende Festlegungen |
§ 13 | Bestandteile des Auswahlverfahrens |
§ 14 | Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens |
§ 15 | Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens |
§ 16 | Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens |
§ 17 | Bewertung der Eignungsmerkmale |
§ 18 | Gesamtergebnis und Rangfolge |
§ 19 | Einstellung in den Vorbereitungsdienst |
Teil 3
Ausbildung
Abschnitt 1
Ausbildungsorganisation
§ 20 | Ausbildungsstammplatz |
§ 21 | Ausbildungsleitungen |
§ 22 | Ausbildungsbeauftragte |
§ 23 | Ausbildende |
§ 24 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 25 | Rahmenlehrplan |
§ 26 | Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung |
§ 27 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Fachtheoretische Ausbildung
Unterabschnitt 1
Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
§ 28 | Lehrgebiete |
§ 29 | Ort der Durchführung |
§ 30 | Einführungslehrgang |
§ 31 | Abschlusslehrgang |
Unterabschnitt 2
Klausuren und Leistungstests
in der fachtheoretischen Ausbildung
§ 32 | Klausuren und Leistungstests |
§ 33 | Durchführung der Klausuren und der Leistungstests |
§ 34 | Bewertung der Klausuren und der Leistungstests |
§ 35 | Rangpunktzahl der fachtheoretischen Ausbildung |
§ 36 | Nachholen von Klausuren und Leistungstests |
§ 37 | Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests |
§ 38 | Ordnungsverstoß |
Unterabschnitt 3
Zeugnisse
in der fachtheoretischen Ausbildung
§ 39 | Zeugnis für den Einführungslehrgang |
§ 40 | Zeugnis für den Abschlusslehrgang |
§ 41 | Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung |
Abschnitt 3
Berufspraktische Ausbildung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 42 | Ziele der berufspraktischen Ausbildung |
Unterabschnitt 2
Praktische Ausbildung
§ 43 | Inhalt der praktischen Ausbildung |
§ 44 | Bewertungen in den Ausbildungsstationen |
§ 45 | Rangpunktzahl der praktischen Ausbildung |
§ 46 | Zeugnis für die praktische Ausbildung |
Unterabschnitt 3
Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
§ 47 | Inhalt der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen |
Unterabschnitt 4
Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
§ 48 | Inhalt und Ziel der berufspraktischen Fremdsprachenausbildung |
§ 49 | Sprachprüfung |
§ 50 | Wiederholung der Sprachprüfung |
Teil 4
Prüfungen
Abschnitt 1
Zwischenprüfung
§ 51 | Zweck der Zwischenprüfung |
§ 52 | Durchführung der Zwischenprüfung |
§ 53 | Prüfungskommission der Zwischenprüfung |
§ 54 | Klausuren der Zwischenprüfung |
§ 55 | Bewertung der Klausuren der Zwischenprüfung |
§ 56 | Rangpunktzahl der Zwischenprüfung |
§ 57 | Bestehen der Zwischenprüfung |
§ 58 | Wiederholung der Zwischenprüfung |
§ 59 | Bescheid über das Ergebnis der Zwischenprüfung |
Abschnitt 2
Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
§ 60 | Zweck der Laufbahnprüfung |
§ 61 | Zulassung zur Laufbahnprüfung |
§ 62 | Bestandteile der Laufbahnprüfung |
§ 63 | Prüfungsamt |
§ 64 | Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung |
§ 65 | Mitglieder der Prüfungskommission |
§ 66 | Entscheidungen der Prüfungskommissionen |
§ 67 | Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung |
§ 68 | Protokoll über die Laufbahnprüfung |
§ 69 | Durchführung der Laufbahnprüfung |
Unterabschnitt 2
Schriftliche Prüfung
§ 70 | Zweck der schriftlichen Prüfung |
§ 71 | Klausuren der schriftlichen Prüfung |
§ 72 | Durchführung der Klausuren |
§ 73 | Protokolle über die schriftliche Prüfung |
§ 74 | Bewertung der Klausuren |
§ 75 | Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung |
§ 76 | Bestehen der schriftlichen Prüfung |
Unterabschnitt 3
Mündliche Prüfung
§ 77 | Zulassung zur mündlichen Prüfung |
§ 78 | Zweck der mündlichen Prüfung |
§ 79 | Gegenstand der mündlichen Prüfung |
§ 80 | Durchführung der mündlichen Prüfung |
§ 81 | Protokolle über die mündliche Prüfung |
§ 82 | Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung |
§ 83 | Bestehen der mündlichen Prüfung |
Unterabschnitt 4
Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 84 | Bestehen und Abschlussnote der Laufbahnprüfung |
§ 85 | Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis |
§ 86 | Wiederholung der Laufbahnprüfung |
§ 87 | Laufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung |
§ 88 | Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung und Abschlusszeugnis |
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften für die
Zwischenprüfung und für die Laufbahnprüfung
§ 89 | Verhinderung |
§ 90 | Ordnungsverstoß |
§ 91 | Prüfungsakten und Einsichtnahme |
Teil 5
Schlussvorschriften
§ 92 | Übergangsvorschrift |
§ 93 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage | Leistungsstufensystem für die Fremdsprachenausbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung |