Inhaltsübersicht TierHaltKennzG

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs

Unterabschnitt 1

Vorgaben zur Kennzeichnung

§ 3Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel
§ 4Haltungsformen
§ 5Bezeichnung der Haltungsformen
§ 6Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung
§ 7Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln
§ 8Kennzeichnung in Farbe
§ 9Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
§ 10Kennzeichnung im Fernabsatz
§ 11Sonderfälle der Kennzeichnung

Unterabschnitt 2

Mitteilungspflichten und Registrierung inländischer Haltungseinrichtungen

§ 12Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
§ 13Änderungsmitteilung für inländische Betriebe
§ 14Festlegung einer unbefristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
§ 15Festlegung einer befristet gültigen Kennnummer für Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe, die nicht die Anforderungen nach § 22 Absatz 3a Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfüllen
§ 16Register für inländische Betriebe und Haltungseinrichtungen
§ 17Verarbeitung von Daten inländischer Betriebe
§ 18Löschung von Daten inländischer Betriebe

Unterabschnitt 3

Aufzeichnungspflichten und Rückverfolgbarkeit inländischer Haltungseinrichtungen

§ 19Aufzeichnungspflichten inländischer Betriebe
§ 20Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit für inländische Lebensmittelunternehmer

Abschnitt 3

Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs

Unterabschnitt 1

Vorgaben zur Kennzeichnung

§ 21Freiwillige Kennzeichnung
§ 22Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
§ 23Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
§ 24Änderungsmitteilung der Genehmigungsinhaber und Aufhebung der Genehmigung

Unterabschnitt 2

Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe; Registrierung

§ 25Mitteilung von Haltungseinrichtungen ausländischer Betriebe
§ 26Änderungsmitteilung für ausländische Betriebe
§ 27Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen
§ 28Verwendung einer Kennnummer ausländischer Haltungseinrichtungen
§ 29Register ausländischer Betriebe und Haltungseinrichtungen
§ 30Verarbeitung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
§ 31Löschung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
§ 32Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe

Abschnitt 4

Überwachung

§ 33Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 34Durchführung der Überwachung
§ 35Mitwirkungspflichten
§ 36Übertragung von Aufgaben der zuständigen Behörde auf Personen des Privatrechts
§ 37Gegenseitige Information

Abschnitt 5

Bußgeldvorschriften

§ 38Bußgeldvorschriften
§ 39Einziehung

Abschnitt 6

Schlussbestimmungen

§ 40Übergangsregelungen
§ 41Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 42Evaluierung
§ 43Inkrafttreten

Anlage 1Lebensmittel tierischen Ursprungs im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
Anlage 2Tierarten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
Anlage 3Maßgeblicher Haltungsabschnitt
Anlage 4Anforderungen an die Haltung von Tieren
Anlage 5Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe
Anlage 6Kennzeichnung in schwarzer Farbe bei vorverpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs von unterschiedlichen Tierarten
Anlage 7Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in Farbe
Anlage 8Sonderfälle der Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe
Anlage 9Kennung für die Haltung bei inländischen Betrieben
Anlage 10Kennung für die Haltung bei ausländischen Betrieben
Anlage 11Fundstellenverzeichnis der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

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