WDO
Wehrdisziplinarordnung
Informationen
Ausfertigungsdatum17.01.2024
FundstelleBGBl. I 2024, Nr. 424
VersionErsetzt G 52-5 v. 16.8.2001 I 2093 (WDO 2002)
Alle Normen
- Teil 1Einleitende Bestimmungen
- Teil 2Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen
- Teil 3Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen
- Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung
- Abschnitt 1Einfache Disziplinarmaßnahmen
- Abschnitt 2Disziplinarbefugnis
- Abschnitt 3Ausübung der Disziplinarbefugnis
- Abschnitt 4Beschwerden gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten
- Abschnitt 5Nochmalige Prüfung
- Abschnitt 6Vollstreckung
- Kapitel 3Das gerichtliche Disziplinarverfahren
- Abschnitt 1Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
- Abschnitt 2Wehrdienstgerichte
- Abschnitt 3Wehrdisziplinaranwaltschaften, Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft
- Abschnitt 4Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren
- Abschnitt 5Einleitung des Verfahrens
- Abschnitt 6Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft
- Abschnitt 7Verfahren bis zur Hauptverhandlung
- Abschnitt 8Hauptverhandlung
- Abschnitt 9Verfahren bei Disziplinargerichtsbescheid
- Abschnitt 10Gerichtliches Antragsverfahren
- Abschnitt 11Rechtsmittel
- Unterabschnitt 1Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen
- Unterabschnitt 2Berufung
- Unterabschnitt 3Rechtskraft
- Abschnitt 12Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen
- Abschnitt 13Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung
- Abschnitt 14Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
- Abschnitt 15Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen
- Abschnitt 16Kosten des Verfahrens
- Teil 4Schlussvorschriften