ANHANG I VO (EG) 2009/79
Liste der Wasserstoff führenden Bauteile, die typgenehmigt sein müssen
Folgende Wasserstoff führenden Bauteile müssen typgenehmigt sein, soweit sie in einem wasserstoffbetriebenen Fahrzeug vorhanden sind:
- a)
-
flüssigen Wasserstoff führende Bauteile:
- 1.
- Behälter;
- 2.
- automatisches Absperrventil;
- 3.
- Prüfventil oder Rückschlagventil (wenn als Sicherheitseinrichtung verwendet);
- 4.
- biegsame Kraftstoffleitung (wenn vor dem ersten automatischen Absperrventil oder einer anderen Sicherheitseinrichtung installiert);
- 5.
- Wärmetauscher;
- 6.
- handbetätigtes oder automatisches Ventil;
- 7.
- Druckregler;
- 8.
- Druckentlastungsvorrichtung;
- 9.
- Druck-, Temperatur- und Durchflusssensoren (wenn als Sicherheitseinrichtung verwendet);
- 10.
- Kraftstofffülleinrichtung;
- 11.
- Sensoren zur Erkennung von Wasserstoffaustritten;
- b)
-
komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff führende Bauteile mit einem Nennbetriebsdruck von über 3,0 MPa:
- 1.
- Behälter;
- 2.
- automatisches Absperrventil;
- 3.
- Anschlussteile für Behälter;
- 4.
- Verbindungsteile;
- 5.
- biegsame Kraftstoffleitung;
- 6.
- Wärmetauscher;
- 7.
- Wasserstofffilter;
- 8.
- handbetätigtes oder automatisches Ventil;
- 9.
- Rückschlagventil;
- 10.
- Druckregler;
- 11.
- Druckentlastungsvorrichtung;
- 12.
- Überdruckventil;
- 13.
- Kraftstofffülleinrichtung;
- 14.
- Verbindung zu einem abnehmbaren Wasserstoffspeicher;
- 15.
- Druck-, Temperatur-, Wasserstoff- und Durchflusssensoren (wenn als Sicherheitseinrichtung verwendet);
- 16.
- Sensoren zur Erkennung von Wasserstoffaustritten.
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