ANHANG VII VO (EU) 2021/341

Die Anhänge I, III, IV und VI der Verordnung (EU) 2019/2023 werden wie folgt geändert:

1.
In Anhang I wird folgende Nummer 29 angefügt:

29.
„angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.

2.
Anhang III wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:

„Wird ein Parameter gemäß Artikel 4 angegeben, so muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die Berechnungen gemäß diesem Anhang den angegebenen Wert dieses Parameters verwenden.”

b)
Nummer 2 erhält folgende Fassung:

2.
WASCHEFFIZIENZINDEX

Der Wascheffizienzindex von Haushaltswaschmaschinen und des Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern (IW) sowie der Wascheffizienzindex des vollständigen Betriebszyklus von Haushaltswaschtrocknern (JW) werden unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet.

c)
Nummer 5 Punkt 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Der gewichtete Wasserverbrauch von Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität (Waschen) bis zu 3 kg ist der Wasserverbrauch des Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” bei Nennkapazität, der auf die nächste ganze Zahl gerundet wird.

d)
Nummer 6 erhält folgende Fassung:

6.
RESTFEUCHTE

Die gewichtete Restfeuchte nach dem Waschen (D) einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners wird wie folgt in Prozent berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet:

Dabei gilt:

Dfull ist die Restfeuchte des Programms „eco 40-60” bei Nennkapazität (Waschen) in Prozent, auf zwei Dezimalstellen gerundet;

D1/2 ist die Restfeuchte des Programms „eco 40-60” bei halber Nennkapazität (Waschen) in Prozent, auf zwei Dezimalstellen gerundet;

D1/4 ist die Restfeuchte des Programms „eco 40-60” bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) in Prozent, auf zwei Dezimalstellen gerundet;

A, B und C sind die Gewichtungsfaktoren gemäß Nummer 1.1 Buchstabe c.

e)
Nummer 8 erhält folgende Fassung:

8.
BETRIEBSARTEN MIT GERINGER LEISTUNGSAUFNAHME

Soweit zutreffend, wird die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po), im Bereitschaftszustand (Psm) und bei Zeitvorwahl (Pds) gemessen, in W angegeben und auf zwei Dezimalstellen gerundet.

Bei der Messung der Leistungsaufnahme in Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme ist Folgendes zu überprüfen und aufzuzeichnen:

Ist die Informationsanzeige aktiviert oder nicht?

Ist die Netzwerkverbindung aktiviert oder nicht?

Verfügt eine Haushaltswaschmaschine oder ein Haushaltswaschtrockner über eine Knitterschutz-Funktion, so muss dieser Vorgang durch das Öffnen der Tür der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners oder eine andere geeignete Maßnahme 15 Minuten vor der Messung der Leistungsaufnahme unterbrochen werden.

3.
Anhang IV wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden.”

b)
In Absatz 3 wird die Wortfolge „Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen” ersetzt durch die Wortfolge „Im Rahmen der Prüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG” ;
c)
Nummer 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

d)
das Exemplar des Modells bei der Prüfung durch die Behörden des Mitgliedstaats die Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 3, die Programmanforderungen gemäß Anhang II Nummern 1 und 2, die Ressourceneffizienzanforderungen gemäß Anhang II Nummer 8 und die Informationsanforderungen gemäß Anhang II Nummer 9 erfüllt und

d)
Nummer 7 erhält folgende Fassung:

7.
Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 oder 6 oder Absatz 2 dieses Anhangs nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.

e)
Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

Tabelle 1

Prüftoleranzen

Parameter Prüftoleranzen
EW,full, EW,½, EW,1/4, EWD,full, EWD,½ Der ermittelte Wert(*) darf den für EW,full, EW,½, EW,1/4, EWD,full und EWD,½ angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten.
Gewichteter Energieverbrauch (EW und EWD) Der ermittelte Wert (*) darf den angegebenen Wert von EW bzw. EWD nicht um mehr als 10 % überschreiten.
WW,full, WW,½ WW,1/4, WWD,full, WWD,½ Der ermittelte Wert (*) darf den für WW,full, WW,½ WW,1/4, WWD,full und WWD,½ angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten.
Gewichteter Wasserverbrauch (WW und WWD) Der ermittelte Wert (*) darf den für WW bzw. WWD angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten.
Wascheffizienzindex (IW und Jw) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*) darf den für IW bzw. Jw angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % unterschreiten.
Spülwirkung (IR und JR) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert(*) darf den für IR bzw. JR angegebenen Wert nicht um mehr als 1,0 g/kg überschreiten.
Dauer des Programms „eco 40-60” (tW) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*) der Programmdauer darf den für tW angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % oder mehr als 10 Minuten überschreiten, wobei der niedrigere Wert ausschlaggebend ist.
Dauer des Betriebszyklus „Waschen und Trocknen” (tWD) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*) der Betriebszyklusdauer darf den für tWD angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % oder mehr als 10 Minuten überschreiten, wobei der jeweils niedrigere Wert ausschlaggebend ist.
Höchste Temperatur in den behandelten Textilien (T) während des Waschzyklus für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*) darf den für T angegebenen Wert nicht um mehr als 5 K unterschreiten und den für T angegebenen Wert nicht um mehr als 5 K überschreiten.
Gewichtete Restfeuchte nach dem Waschen (D) Der ermittelte Wert (*) darf den für D angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten.
Endfeuchte nach dem Trocknen für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*) darf 3,0 % nicht überschreiten.
Schleuderdrehzahl (S) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*) darf den für S angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % unterschreiten.
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) Der ermittelte Wert (*) der Leistungsaufnahme Po darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten.
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) Wenn der angegebene Wert größer als 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert (*) der Leistungsaufnahme Psm den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten; wenn der angegebene Wert kleiner oder gleich 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert (*) der Leistungsaufnahme Psm den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten.
Leistungsaufnahme bei Zeitvorwahl (Pds) Wenn der angegebene Wert größer als 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert (*) der Leistungsaufnahme Pds den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten; wenn der angegebene Wert kleiner oder gleich 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert (*) der Leistungsaufnahme Pds den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten.

4.
Anhang VI Buchstabe h erhält folgende Fassung:

h)
die Restfeuchte nach dem Waschen wird als gewichteter Durchschnitt entsprechend der Nennkapazität jeder einzelnen Trommel berechnet;

Fußnote(n):

(*)

Werden gemäß Nummer 4 drei zusätzliche Exemplare geprüft, so ist der ermittelte Wert das arithmetische Mittel der bei diesen drei zusätzlichen Exemplaren ermittelten Werte.

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