Artikel 5 VO (EWG) 84/2108

Bestimmung der Maschenöffnung des Netzes

Die Maschenöffnung ist das in Millimeter ausgedrückte arithmetische Mittel der Meßwerte der Gesamtzahl der nach Artikel 3 und 4 ausgewählten und gemessenen Maschen, das auf den nächsthöheren Millimeter aufgerundet wird.

Die Gesamtzahl der zu messenden Maschen ist in Artikel 6 festgelegt.

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