Artikel 5 VO (EWG) 84/2108
Bestimmung der Maschenöffnung des Netzes
Die Maschenöffnung ist das in Millimeter ausgedrückte arithmetische Mittel der Meßwerte der Gesamtzahl der nach Artikel 3 und 4 ausgewählten und gemessenen Maschen, das auf den nächsthöheren Millimeter aufgerundet wird.
Die Gesamtzahl der zu messenden Maschen ist in Artikel 6 festgelegt.
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