BaySchiffV
Bayerische Schifffahrtsverordnung
Verordnung für die Schiffahrt auf den bayerischen Gewässern
Informationen
Ausfertigungsdatum09.08.1977
VersionBayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 95-5-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 371 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilGeltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Genehmigungspflicht
- Zweiter TeilZulassungsvorschriften
- Abschnitt IBerechtigung zum Führen von Fahrzeugen
- Abschnitt IIBau, Ausrüstung, Zulassung und Untersuchung von Fahrzeugen
- Dritter TeilVerkehrsvorschriften
- Abschnitt IAllgemeine Bestimmungen
- Abschnitt IIFahrregeln
- Abschnitt IIISperrgebiete, Veranstaltungen
- Abschnitt IVAnlegestellen
- Vierter TeilSchlußvorschriften