GO
Gemeindeordnung
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Informationen
Ausfertigungsdatum22.08.1998
FundstelleGVBl 1998, S.S=796
VersionGemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster TeilWesen und Aufgaben der Gemeinde
- 1. AbschnittBegriff, Benennung und Hoheitszeichen
- 2. AbschnittRechtsstellung und Wirkungskreis
- 3. AbschnittGemeindegebiet und gemeindefreies Gebiet
- 4. AbschnittRechte und Pflichten der Gemeindeangehörigen
- 5. AbschnittGemeindehoheit
- Zweiter TeilVerfassung und Verwaltung der Gemeinde
- 1. AbschnittGemeindeorgane und ihre Hilfskräfte
- a) Der Gemeinderat und seine Ausschüsse
- b) Die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Stellvertretung
- c) Die berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder
- d) Gemeindebedienstete
- 2. AbschnittGeschäftsgang
- 3. AbschnittVerwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
- 4. AbschnittStadtbezirke und Gemeindeteile
- Dritter TeilGemeindewirtschaft
- 1. AbschnittHaushaltswirtschaft
- 2. AbschnittKreditwesen
- 3. AbschnittVermögenswirtschaft
- a) Allgemeines
- Art. 78, 79 (aufgehoben)
- b) Öffentliche Nutzungsrechte
- c) Von der Gemeinde verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen
- 4. AbschnittGemeindliche Unternehmen
- Art. 98, 99 (aufgehoben)
- 5. AbschnittKassen- und Rechnungswesen
- 6. AbschnittPrüfungswesen
- Vierter TeilStaatliche Aufsicht und Rechtsmittel
- 1. AbschnittRechtsaufsicht und Fachaufsicht
- 2. AbschnittRechtsmittel
- Fünfter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften