LAG
Lastenausgleichsgesetz
Gesetz über den Lastenausgleich
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.1952
FundstelleBGBl I 1952, 446
VersionNeugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 845; 1995 I 248
zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
Alle Normen
- Erster TeilGrundsätze und Begriffsbestimmungen
- Erster AbschnittGrundsätze
- Zweiter AbschnittBegriffsbestimmungen
- Achter Abschnitt
- Dritter TeilAusgleichsleistungen
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittFeststellung von Schäden
- Erster TitelGrundsätze
- Zweiter TitelSchadensberechnung
- Dritter AbschnittHauptentschädigung
- Vierter AbschnittEingliederungsdarlehen
- Erster TitelAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TitelEingliederungsdarlehen an einzelne Geschädigte (Aufbaudarlehen)
- Dritter TitelEingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Arbeitsplatzdarlehen)
- Fünfter AbschnittKriegsschadenrente
- Erster TitelAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TitelUnterhaltshilfe
- Dritter TitelEntschädigungsrente
- Vierter TitelGemeinsame Vorschriften
- Fünfter TitelVorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005
- Sechster AbschnittHausratentschädigung
- Siebenter AbschnittWohnraumhilfe
- Achter AbschnittHärteleistungen
- Neunter AbschnittSonstige Förderungsmaßnahmen
- Zehnter Abschnitt
- Elfter AbschnittOrganisation und Zuständigkeit
- Zwölfter AbschnittVerwaltung der Mittel für den Lastenausgleich
- Dreizehnter AbschnittVerfahren
- Erster TitelAllgemeine Vorschriften
- Zweiter TitelVerfahren bei Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente und Hausratentschädigung
- Dritter TitelVerfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung sowie bei Eingliederungsdarlehen, Härteleistungen und auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen
- Vierter TitelVerfahren bei der Wohnraumhilfe
- Vierzehnter Abschnitt
- Fünfzehnter AbschnittSonstige und Überleitungsvorschriften
- Vierter TeilGemeinsame Schlußvorschriften