VO (EG) 2009/1186
Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (kodifizierte Fassung)
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2009
FundstelleAbl. 2009/L 324
Alle Normen
- TITEL IANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TITEL IIBEFREIUNG VON DEN EINGANGSABGABEN
- KAPITEL IÜbersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen
- KAPITEL IIHeiratsgut
- KAPITEL IIIErbschaftsgut
- KAPITEL IVAusstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten
- KAPITEL VSendungen mit geringem Wert
- KAPITEL VISendungen von Privatperson an Privatperson
- KAPITEL VIIInvestitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden
- KAPITEL VIIIVon Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse
- KAPITEL IXSaatgut, Düngemittel und andere Erzeugnisse zur Boden- oder Pflanzenbehandlung, die von Landwirten aus Drittländern zur Verwendung in grenznahen Betrieben eingeführt werden
- KAPITEL XWaren im persönlichen Gepäck von Reisenden
- KAPITEL XIGegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate
- KAPITEL XIITiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke
- KAPITEL XIIITherapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen
- KAPITEL XIVInstrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung
- KAPITEL XVVergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle
- KAPITEL XVIPharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen
- KAPITEL XVIIFür Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren; Waren für Blinde und andere behinderte Personen
- A. Für allgemeine Zwecke
- B. Zugunsten Behinderter
- 1. Gegenstände für Blinde
- 2. Gegenstände für andere behinderte Personen
- 3. Gemeinsame Bestimmungen
- C. Zugunsten von Katastrophenopfern
- KAPITEL XVIIIAuszeichnungen und Ehrengaben
- KAPITEL XIXGeschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen
- KAPITEL XXZum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren
- KAPITEL XXIZur Absatzförderung eingeführte Waren
- A. Warenmuster oder -proben von geringem Wert
- B. Werbedrucke und Werbegegenstände
- C. Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren
- KAPITEL XXIIZu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren
- KAPITEL XXIIISendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen
- KAPITEL XXIVWerbematerial für den Fremdenverkehr
- KAPITEL XXVVerschiedene Dokumente und Gegenstände
- KAPITEL XXVIVerpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung
- KAPITEL XXVIIStreu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung
- KAPITEL XXVIIITreib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern
- KAPITEL XXIXWaren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer
- KAPITEL XXXSärge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung
- TITEL IIIBEFREIUNG VON DEN AUSFUHRABGABEN
- KAPITEL ISendungen mit geringem Wert
- KAPITEL IIAusfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Gemeinschaft in ein Drittland
- KAPITEL IIIVon Landwirten auf Grundstücken in der Gemeinschaft erwirtschaftete Erzeugnisse
- KAPITEL IVVon Landwirten zur Verwendung auf Gütern in Drittländern ausgeführtes Saatgut
- KAPITEL VGleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel
- TITEL IVALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN