Artikel 28 VO (EU) 2013/1291
Information, Kommunikation, Nutzung und Verbreitung
Die Kommission führt zu Horizont 2020 Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durch, einschließlich Kommunikationsmaßnahmen zu unterstützten Projekten und zu deren Ergebnissen. Insbesondere übermittelt sie den Mitgliedstaaten rechtzeitig ausführliche Informationen.
Der Teil des Gesamtbudgets von Horizont 2020, der für die Kommunikationsmaßnahmen zu Horizont 2020 zur Verfügung steht, deckt auch die institutionelle Kommunikation der politischen Prioritäten der EU, soweit sie mit dem allgemeinen Ziel dieser Verordnung in Zusammenhang stehen.
Informationsverbreitungs- und Kommunikationstätigkeiten werden als fester Bestandteil aller im Rahmen von Horizont 2020 geförderten Maßnahmen betrachtet. Information und Kommunikation bezüglich Horizont 2020, einschließlich zu unterstützten Projekten, werden in digitaler Form bereitgestellt und zugänglich gemacht.
Darüber hinaus werden folgende Einzelmaßnahmen unterstützt:
- a)
- Initiativen zur stärkeren Bekanntmachung und Erleichterung des Zugangs zur Forschungsförderung im Rahmen von Horizont 2020, insbesondere in Regionen oder für bestimmte Arten von Teilnehmern, bei denen eine relativ geringe Beteiligung zu verzeichnen ist;
- b)
- gezielte Unterstützung für Projekte und Konsortien, um ihnen den hinreichenden Zugang zu den für eine optimale Kommunikation, Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse notwendigen Fähigkeiten zu erleichtern;
- c)
- Maßnahmen zur Zusammenführung und Verbreitung der Ergebnisse mehrerer Projekte, auch anderweitig finanzierter Projekte, um nutzerfreundliche digitale Datenbanken und Berichte bereitzustellen, in denen zentrale Ergebnisse zusammengefasst werden, sowie gegebenenfalls Vermittlung und Verbreitung in Wissenschaftskreisen, der Industrie und der Öffentlichkeit;
- d)
- Weitergabe der Erkenntnisse an die politisch Verantwortlichen, auch an Normungsgremien, um die Verwendung der politisch relevanten Ergebnisse durch die entsprechenden internationalen, europäischen, nationalen oder regionalen Gremien zu fördern;
- e)
- Initiativen zur Förderung der Gespräche und Debatten über wissenschaftliche, technologische und innovationsbezogene Fragen mit der Öffentlichkeit durch Einbeziehung der Forschungs- und Innovationsgemeinschaft und von Organisationen der Zivilgesellschaft, unter Einsatz der sozialen Medien und sonstiger innovativer Technologien und Methoden, insbesondere um zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zugunsten von Forschung und Innovation im Bereich der gesellschaftlichen Herausforderungen beizutragen.
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