ANHANG VO (EU) 2013/99

Statistische Infrastruktur und Ziele des Europäischen Statistischen Programms 2013 bis 2020

Einleitung

Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen der Union werden hochwertige, vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über die wirtschaftliche, soziale, territoriale und ökologische Lage in der Union insgesamt sowie auf nationaler und auf regionaler Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die europäischen Statistiken für die Union unerlässlich, da sie es der breiten Öffentlichkeit und den europäischen Bürgern ermöglichen, den demokratischen Prozess zu verstehen und sich daran sowie an der Diskussion über die gegenwärtige Lage und Zukunft der Union zu beteiligen. Das Programm liefert den Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken für den Zeitraum von 2013 bis 2020. Europäische Statistiken werden nach diesem Rechtsrahmen in enger und koordinierter Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen System (ESS) entwickelt, erstellt und verbreitet. Im Rahmen des Programms entwickelte, erstellte und verbreitete Statistiken leisten einen Beitrag zur Umsetzung der politischen Vorhaben der Union entsprechend dem AEUV, der Strategie Europa 2020 und ihren entsprechenden Leitinitiativen sowie anderen politischen Vorhaben, die in den strategischen Prioritäten der Kommission genannt werden. Angesichts dessen, dass es sich beim Programm um ein Mehrjahresprogramm handelt, mit dem ein Zeitraum von fünf Jahren abgedeckt wird, und dass das ESS auf dem Gebiet der Statistik seine Rolle als wichtiger Akteur beibehalten will, ist das Programm in Bezug auf Umfang und Ziele ehrgeizig, doch wird die Durchführung des Programms ein schrittweise erfolgen. Die Entwicklung eines wirksamen Mechanismus zur Prioritätensetzung und Vereinfachung wird eines der Ziele des Programms sein.

Statistische Infrastruktur

Das Programm strebt die Schaffung einer Infrastruktur der statistischen Informationen an. Diese Infrastruktur muss für eine umfangreiche und intensive Nutzung verschiedenster Anwendungen geeignet sein. Die Politikgestaltung ist der Motor für die Erstellung europäischer Statistiken. Doch sollten die Statistiken auch anderen Entscheidungsträgern, Forschern, Unternehmen und den europäischen Bürgern allgemein zur Verfügung stehen und leicht zugänglich sein, denn sie stellen ein öffentliches Gut dar, das von den europäischen Bürgern und Unternehmen bezahlt wird, die gleichermaßen von den angebotenen Dienstleistungen profitieren sollten. Damit die Infrastruktur diese Aufgabe erfüllt, muss sie nach einem stimmigen konzeptuellen Rahmen entworfen werden, der einerseits sicherstellt, dass sie für vielfältige Zwecke geeignet ist, und andererseits die Möglichkeit bietet, sie in den kommenden Jahren an den sich wandelnden Nutzerbedarf anzupassen. Die Infrastruktur der statistischen Informationen wird nachfolgend erläutert:

INFRASTRUKTUR STATISTISCHER INFORMATIONEN

Innerhalb dieses umfassenden Systems wird im Programm weiter zwischen drei Säulen von statistischen Angaben unterschieden: Unternehmen, Europa der Bürger sowie raumbezogene, Umwelt-, Agrar- und andere sektorale Statistiken. Politiken auf Unionsebene sowie relevante Politiken auf globaler Ebene sind die Instrumente, mit denen die statistischen Anforderungen definiert werden, auf die das Programm mit der neu konzipierten Struktur und entsprechenden Erstellungsprozessen reagiert. Daher schlägt sich jede einzelne Politik auf Unionsebene und auf globaler Ebene in den unterschiedlichen Komponenten der statistischen Infrastruktur nieder und fällt unter spezifische Maßnahmen im Programm. Neue politische Maßnahmen, die in den kommenden Jahren festgelegt werden, werden durch neue Wege zur Ableitung von Indikatoren/Konten auf der Grundlage statistischer Daten abgedeckt, die innerhalb der drei Säulen produziert werden.

STATISTISCHE INFORMATIONEN — STRUKTUR UND DYNAMIK

Ziele

Allgemein wird mit dem Programm angestrebt, dem ESS die Rolle als führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu erhalten. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Unionsebene sowie des Beantwortungsaufwands werden in statistischen Maßnahmen zum Zweck der Durchführung des Programms folgende spezifische Ziele verfolgt:

Ziel 1: Zeitnahe Bereitstellung statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Evaluierung der politischen Maßnahmen der Union auf kostenwirksame Weise und ohne unnötige Doppelarbeit, wobei die Prioritäten entsprechend widergespiegelt werden und auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und ökologischen Bereichen geachtet und den Bedürfnissen einer großen Bandbreite von Nutzern europäischer Statistiken, einschließlich sonstiger Entscheidungsträger, Forscher, Unternehmen und europäischer Bürger allgemein Rechnung getragen wird;

Ziel 2: Umsetzung neuer Methoden für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung;

Ziel 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS zur weiteren Steigerung seiner Produktivität und Stärkung seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen Statistik und

Ziel 4: Vorkehrungen für die kontinuierliche Bereitstellung dieser Statistiken während der gesamten Laufzeit des Programms, vorausgesetzt, dass sie nicht in die Mechanismen des ESS zur Prioritätensetzung eingreifen.

Diese spezifischen Ziele gliedern sich in die nachfolgend beschriebenen Prioritätsbereiche: Den Zielen 1 und 4 entspricht „I. Statistische Produkte” , Ziel 2 „II. Erstellungsmethode der europäischen Statistik” und Ziel 3 „III. Partnerschaft” .

I.
STATISTISCHE PRODUKTE

1.
Indikatoren

1.1.
Europa 2020
Durch die Billigung von Europa 2020 wurde die strategische Agenda für die Europäische Union und die nationale Politik der kommenden Jahre weitgehend vorgegeben: In dieser Agenda wird eine Vielzahl von Zielen und Initiativen beschlossen, für die vom ESS statistische Indikatoren für eine Reihe von Bereichen zu liefern sind, zum Beispiel Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung, Förderung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Verwirklichung der Ziele der Union in den Bereichen Klimawandel und Energie, Ressourceneffizienz, Verbesserung des Bildungsniveaus, wozu auch die Verringerung der Anzahl der vorzeitigen Schulabgänger gehört, Förderung der lebenslangen Berufsbildung und der Lernmobilität, gesundes und aktives Altern sowie Förderung der sozialen Integration und Armutsbekämpfung usw.). Gegebenenfalls sind nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken erforderlich, um das Phänomen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts mit besonderem Augenmerk auf geschlechtsbezogene Gewalt besser zu verstehen. Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen, die zeitnah für das Europäische Semester verfügbar sind, um die Umsetzung von Europa 2020 zu überwachen. Neue Indikatoren müssen, soweit möglich, auf verfügbaren statistischen Daten beruhen. Das Ziel wird durch die Bereitstellung von Folgendem erreicht:

aktualisierte Kernzielindikatoren für Europa 2020 (in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Innovation, Energie/Klimawandel, Bildung, Umwelt, Sozialschutz, soziale Integration und Armut) auf der Website der Kommission (Eurostat);

Statistiken zur Unterstützung und Überwachung der Durchführung der Europa-2020-Leitinitiativen;

zusätzliche Indikatoren als Input für die Ex-ante- und die Ex-post-Evaluierung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitiken der Union und

Indikatoren, bei denen zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung sowie zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen unterschieden wird, sowie Indikatoren zur Arbeitslosigkeit, bei denen Menschen in Aktivierungsmaßnahmen wie Schulungen berücksichtigt werden; diese Indikatoren sollten auch Daten über die Kluft zwischen den Geschlechtern umfassen.

1.2.
Wirtschaftspolitische Steuerung
Die Krise und die Spannungen der Finanzmärkte haben gezeigt, dass die verantwortliche Wirtschaftspolitik der Union ausgebaut werden muss. Die Union hat bereits entscheidende Schritte für eine wirtschaftspolitische Steuerung und Koordinierung unternommen, die sich zusätzlich zu den laufenden statistischen Arbeiten zum Teil erheblich auf die Statistik auswirken werden. Entwicklung neuer und Verbesserung bestehender statistischer, für die Entscheidungsträger der Union und die breite Öffentlichkeit relevanter Informationen über eine gestärkte und integrierte wirtschaftspolitische Steuerung der Union und den Überwachungszyklus unter Einbindung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und der Wirtschaftspolitik. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Bereitstellung von statistischem Input für den Anzeiger von makroökonomischen Ungleichgewichten und entsprechender Analyse;

Bereitstellung von statistischem Input für einen verbesserten Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere mit dem Ziel der Erstellung und Bereitstellung hochwertiger Statistiken zum öffentlichen Defizit und Schuldenstand;

Bereitstellung von statistischem Input zur wirksamen Überwachung wirtschaftlicher Ungleichheiten;

Entwicklung und Erstellung von Indikatoren zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit und

robustes Qualitätsmanagement für die Erstellungskette unter Berücksichtigung von im Vorhinein gemeldeten Daten über die öffentlichen Finanzen und der entsprechenden Workflows in den Mitgliedstaaten.

Bereitstellung zuverlässiger Statistiken und Indikatoren für Verwaltungs- und Regulierungszwecke und zur Überwachung spezifischer politischer Verpflichtungen der Union für die Entscheidungsträger der Union. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Festlegung des Anwendungsbereichs der Statistiken für Verwaltungs- und Regulierungszwecke und Absprache mit den Nutzern bezüglich dieses Anwendungsbereichs und

Definition, falls sachgerecht, Umsetzung und Erläuterung eines robusten Qualitätsmanagement-Rahmens für diese Indikatoren.

1.3.
Wirtschaftliche Globalisierung
Durch die sozialen, wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen der Finanzkrise, die Zunahme grenzüberschreitender Ströme und die Fragmentierung der Produktionsprozesse ist deutlich geworden, dass es eines kohärenteren Rahmens und einer besseren Messung der globalisierten Produktion bedarf. Verbesserung der Indikatoren und der statistischen Informationen, die den Entscheidungsträgern der Union und der Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Globalisierung und die globalen Wertschöpfungsketten zur Verfügung stehen. Die Informationen sollten dazu beitragen, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Globalisierung besser zu verstehen. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Aktualisierung bestehender Indikatoren zur wirtschaftlichen Globalisierung (verfügbar auf der Website der Kommission (Eurostat));

Erarbeitung neuer Indikatoren zu globalen Wertschöpfungsketten, was auch die Ströme natürlicher Ressourcen und die Abhängigkeit von ihnen umfasst;

Bereitstellung der notwendigen Daten für eine Analyse der positiven und negativen Auswirkungen auf den Markt der Union und insbesondere auf den Arbeitsmarkt der Europäischen Union;

Analyse der globalen Wertschöpfungsketten, möglicherweise anhand geeigneter Input-Output-Tabellen sowie Außenhandels- und Unternehmensstatistiken, was auch die Verknüpfung von Mikrodaten umfasst, und Koordinierung der Outputs dieser Analyse mit internationalen Initiativen von Unionsinteresse und

Prüfung der Frage, ob die Berechnung und Zuweisung unterstellter Bankdienstleistungen reformiert werden muss.

2.
Kontenrahmen

Von der Mitteilung der Kommission vom 20. August 2009 mit dem Titel „Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel” ( „Das BIP und mehr” ) und der Veröffentlichung des Stiglitz-Sen-Fitoussi-Berichts über die Messung der Wirtschaftsleistung und des sozialen Fortschritts gingen neue Impulse für die zentrale Herausforderung für das ESS aus: Dabei geht es um die Frage, wie über die traditionellen Messgrößen des wirtschaftlichen Outputs hinausgehende bessere Statistiken über Querschnittsfragen und besser integrierte Statistiken zur Beschreibung komplexer sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Phänomene erstellt werden können. Der Schwerpunkt der Arbeiten zum „BIP und mehr” im Rahmen des ESS liegt auf drei vorrangigen Bereichen: Statistiken für den Sektor private Haushalte und Statistiken zur Messung der Verteilung von Einkommen, Verbrauch und Vermögen, Messung der Lebensqualität auf multidimensionale Weise und Messung der ökologischen Nachhaltigkeit. Die 2015 verabschiedeten neuen weltweiten Ziele für nachhaltige Entwicklung geben weitere Impulse. Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) bietet einen integrierten und konsistenten Rahmen für alle Wirtschaftsstatistiken, die durch andere Indikatoren ergänzt werden sollten, damit für den politischen Entscheidungsprozess umfassendere Informationen vorgelegt werden können. Die vollständige Umsetzung des ESVG 2010 wird durch regelmäßige Qualitäts- und Compliance-Bewertungen unterstützt, unter Berücksichtigung des schrittweisen Auslaufens von Ausnahmeregelungen bis 2020, die zu weiteren Verbesserungen der Aktualität und Verfügbarkeit von Indikatoren führen werden.
2.1.
Wirtschaftliche und soziale Leistung
Die Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass hochwertige makroökonomische Indikatoren in noch stärkerem Maße benötigt werden, damit Konjunkturschwankungen, die Entwicklung der wirtschaftlichen Ungleichheiten und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft besser nachvollzogen und analysiert werden können und so der Prozess der Entscheidungsfindung erleichtert wird. Aufgrund der zunehmend globalisierten Produktion ist die Erarbeitung eines einheitlichen Rahmens erforderlich, der die Auslegung und Integration von Statistiken aus verschiedenen Bereichen erleichtert. Ergänzende Messung der Wirtschaftsleistung durch unterschiedliche Dimensionen der Globalisierung, der Lebensqualität, des Zugangs zu Waren und Dienstleistungen, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Gesundheit, des Wohlergehens, des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Integration. Erarbeitung eines Rahmens für die Analyse der globalisierten Produktion. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Verwendung und Zusammenstellung jährlicher und vierteljährlicher Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und regionaler Gesamtrechnungen nach dem ESVG;

Erstellung von Indikatoren zur Einkommens-, Verbrauchs- und Vermögensverteilung in den Haushalten und Abgleich der Aggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen mit Daten aus den Haushaltserhebungen oder administrativen Daten;

Zusammenstellung aktueller und hochwertiger Preisstatistiken, insbesondere harmonisierter Verbraucherpreisindizes;

Stärkung der Verbindungen mit den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Bereichen Sozialschutz, Gesundheit und Bildung;

Entwicklung eines Rahmens für die Messung der Lebensqualität, mit dem die Perspektive der Haushalte in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gestärkt wird;

Entwicklung von Indikatoren in Verbindung mit der Maßnahme „BIP und mehr” zur Messung der Umweltverträglichkeit und der externen Effekte mit einer Perspektive der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen;

Einrichtung einer Datenbank zur Messung von Wachstum und Produktivität unter Berücksichtigung von Veränderungen der Produktivität im öffentlichen und im privaten Sektor;

Weiterentwicklung aktueller Sozialindikatoren, einschließlich modernster Verfahren für Kürzestfristvorhersagen und Schnellschätzungen;

Förderung der internationalen gemeinsamen Nutzung makroökonomischer Daten zur Verringerung der Belastung der Datenersteller und zur besseren Verfügbarkeit vergleichbarer und konsistenter Daten für Nutzer;

Entwicklung und Perfektionierung von Gesamtindikatoren für Einkommen und Aspekte von Vermögensungleichheiten;

Messung und Analyse der geschlechtsbezogenen Ungleichheiten und des Einkommensgefälles;

Erarbeitung eines konzeptionellen Rahmens für die Analyse der globalisierten Produktion;

Erarbeitung eines konzeptionellen Rahmens für die Messung von Lebensqualität und Wohlbefinden und

so weit wie mögliche Angleichung der entsprechenden Konzepte für die Rechnungsführung und die Statistik.

Bereitstellung zentraler makroökonomischer und sozialer Indikatoren und der wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI) in Form eines kohärenten Satzes von Indikatoren zur Bewältigung der Anforderungen an statistische Daten auf Unionsebene und globaler Ebene sowie Anpassung der WEWI an den sich wandelnden Nutzerbedarf. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

koordinierte Entwicklung der Übersichtstafeln zentraler makroökonomischer und sozialer Indikatoren und zentraler Indikatoren für nachhaltige Entwicklung;

Bereitstellung einer harmonisierten Methodik für zentrale makroökonomische und soziale Indikatoren und WEWI;

verbesserte Vergleichbarkeit der Indikatoren auf internationaler Ebene;

Bereitstellung verbesserter Instrumente für eine einfachere Auslegung und Vermittlung der Indikatoren und

Bereitstellung und Erweiterung harmonisierter Statistiken zu Preisen für Wohnraum für alle Mitgliedstaaten.

2.2.
Ökologische Nachhaltigkeit
Der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung der Umwelt für die jetzige Generation und für künftige Generationen, aber auch die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels stehen ganz oben auf der europäischen Agenda und sind Ziel der Verträge. Für effiziente politische Maßnahmen in diesen Bereichen werden statistische Informationen aus verschiedenen Gebieten benötigt. Bereitstellung von Umweltkonten und Statistiken zum Klimawandel unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Entwicklungen. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Weiterentwicklung eines kohärenten Umweltkontensystems als „Satellitenkonten” zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, das über atmosphärische Emissionen, Energieverbrauch, Ströme natürlicher Ressourcen, Handel mit Rohstoffen, Umweltbesteuerung, Umweltschutzausgaben sowie möglicherweise umweltverträgliches Wachstum/Beschaffungswesen Aufschluss gibt;

Weiterentwicklung experimenteller Ökosystemkonten, die im Rahmen einer langfristigen Initiative zur Datenintegration die Nutzung bestehender Daten, darunter auch die von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erstellten Daten, ermöglichen;

Weiterentwicklung zur besseren Nutzung bestehender Datenerhebungen für Statistiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und

Weiterentwicklung von Indikatoren zur Messung ökologischer „Fußabdrücke” auf der Grundlage bestehender Daten.

3.
Daten

3.1.
Unternehmen
Europäische Unternehmen stehen im Zentrum einer Vielzahl von Politiken auf Unionsebene. Außerdem sind sie für die Bereitstellung von Basisdaten verantwortlich. Entsprechend werden Unternehmensstatistiken im weiteren Sinn für die Entscheidungsfindung stark nachgefragt. Sie helfen jedoch auch den europäischen Bürgern und Unternehmen dabei, die Auswirkungen der Politiken zu verstehen, wobei zwischen großen und mittelgroßen Unternehmen sowie KMU unterschieden wird, bei denen der Bedarf an detaillierten, harmonisierten Statistiken zunimmt. Gleichzeitig muss der Verwaltungs- und Erhebungsaufwand verringert werden. Erhöhung der Effizienz und Effektivität der statistischen Produktionsprozesse. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Unternehmensstatistik müssen im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung gestrafft werden. In diesem Zusammenhang sollten die begrenzten Mittel, die den Erstellern zur Verfügung stehen, und die Gesamtbelastung der Auskunftgebenden im Einklang mit dem Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) gebührend berücksichtigt werden. Bereitstellung hochwertiger Statistiken zu zentralen Bereichen, in denen Unternehmen im Mittelpunkt des Interesses stehen (z. B. Unternehmensstatistiken, Konjunkturindikatoren, Investitionen in Humankapital und Qualifizierung, internationale Transaktionen, Globalisierung, Binnenmarktüberwachung, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Tourismus). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verfügbarkeit von Daten aus Industrie- und Dienstleistungsbranchen mit hoher Wertschöpfung, insbesondere in der ökologischen, digitalen und kollaborativen Wirtschaft sowie der Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwirtschaft, gelten. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Wiederverwendung von im statistischen System oder in der Gesellschaft verfügbaren Daten, Einführung einer gemeinsamen Rechtsgrundlage für Unternehmensstatistiken und Erstellung einer gemeinsamen Infrastruktur und gemeinsamer Instrumente;

Bereitstellung statistischer Informationen und Indikatoren über Unternehmen auf jährlicher und unterjähriger Basis;

Bereitstellung statistischer Informationen zur Beschreibung der Stellung Europas in der Welt und der Beziehungen der Union zur übrigen Welt;

Bereitstellung statistischer Informationen für die Analyse globaler Wertschöpfungsketten und Entwicklung des Eurogruppen-Registers (EGR) als zentrales Element der Erfassung bereichsübergreifender Informationen zur Globalisierung;

Wiederherstellung der Ausgewogenheit statistischer Erhebungen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen durch eine bessere Verfügbarkeit der Daten zu Dienstleistungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit der statistischen Angaben zu Dienstleistungen und Waren;

Entwicklung von Instrumenten (z. B. das Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise und verbundene Indikatoren) zur Binnenmarktüberwachung;

Bereitstellung von Statistiken zu zentralen Bereichen der Innovation und FuE-Leistung durch eine verstärkte Nutzung von Patentregistern und eine intensivere Forschung und statistische Nutzung individueller Mikrodaten;

Bereitstellung von Statistiken zu Angebot und Nachfrage im Tourismus durch eine verbesserte Datenerfassung und bessere Verknüpfung von Daten aus dem Tourismus mit anderen Bereichen und

Bereitstellung von Statistiken zu dem Ressourceneinsatz und der Ressourceneffizienz auf der Grundlage bestehender Datenerhebung, soweit dies möglich ist.

3.2.
Europa der Bürger
Die europäischen Bürger stehen im Mittelpunkt der politischen Maßnahmen auf Unionsebene. Folglich gibt es eine starke Nachfrage nach Sozialstatistiken im weiteren Sinn, die in den Prozess der Entscheidungsfindung einfließen und zur Überwachung der Ergebnisse der Sozialpolitik dienen, aber auch die europäischen Bürger dabei unterstützen sollen, die Auswirkungen der politischen Maßnahmen auf ihr Leben und ihr Wohlbefinden zu bewerten. Bereitstellung von Statistiken zu den wichtigsten Bereichen der Sozialpolitik, in denen der Bürger im Mittelpunkt des Interesses steht, dazu gehören: Wohlbefinden; Nachhaltigkeit; sozialer Zusammenhalt; Armut; Ungleichheiten; demografische Herausforderungen, insbesondere Bevölkerungsüberalterung, Entvölkerung, zu geringe Bevölkerungsdichte und Migration; Arbeitsmarkt; Bildung und Ausbildung, einschließlich Bildung in der Kindheit, Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Lernmobilität junger Menschen; Kultur; körperliche Betätigung; Lebensqualität; Sicherheit; Gesundheit; Behinderung; Verbrauch; Freizügigkeit und Binnenmarkt;, Mobilität junger Menschen; technologische Innovation und neue Lebensentwürfe. Gegebenenfalls werden diese Statistiken bei Bevölkerungsgruppen, die für die Gestalter der Sozialpolitik von besonderem Interesse sind, nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Prioritäten werden gemäß Artikel 6 gesetzt. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialstatistik müssen im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung gestrafft werden. In diesem Zusammenhang sollten die begrenzten Mittel, die den Erstellern zur Verfügung stehen, und die Gesamtbelastung der Auskunftgebenden im Einklang mit REFIT gebührend berücksichtigt werden. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Konsolidierung der Basisinfrastruktur der europäischen Sozialstatistik; dies schließt vorhandene erhebungs- und verwaltungsbasierte Datensammlungen sowie einen gemeinsamen Satz von Kernvariablen ein;

Entwicklung von Kernerhebungen im Sozialbereich, die Daten (einschließlich Mikrodaten) zu Personen und Haushalten liefern, die durch zusätzliche und weniger häufige Mikrodatenerhebungen gestrafft und ergänzt werden;

Erstellung von Bildungs- und Ausbildungsstatistiken, was auch die Rationalisierung und Modernisierung der Erhebung über Erwachsenenbildung umfasst;

Bereitstellung von Statistiken zu Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung durch Indikatoren wie den Gini-Index und die Entwicklung der oberen Dezile der Einkommensverteilung, aus denen sich ein vergleichbarer nationaler Leitindikator ergibt, und von Daten zu Ungleichheiten beim Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen;

Methodische Arbeit an Statistiken zu körperlicher Betätigung und Kultur;

Bereitstellung von Statistiken zu Sicherheit vor Kriminalität, Gesundheit, wie dies im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz(1) vereinbart wurde, und Behinderung;

Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsprogramms zur durchgängigen Einbindung der Migrationsstatistik unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen, insbesondere internationaler Entwicklungen;

Bereitstellung von Bevölkerungsprognosen und deren jährliche Aktualisierung;

Entwicklung umfassender Indikatoren zur Lage von Migranten in der Union;

Weitere Zusammenarbeit mit Fachagenturen und Organisationen in Bezug auf die Lage von Flüchtlingen;

Entwicklung eines Verfahrens für eine freiwillige Untersuchung zu geschlechtsbezogener Gewalt in Zusammenarbeit mit den auf diesem Gebiet tätigen europäischen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen;

Schaffung einer gemeinsamen Rechtsgrundlage für die Sozialstatistiken und Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur sowie Schaffung gemeinsamer Instrumente;

Bereitstellung von Indikatoren für Lebensqualität zur Messung des gesellschaftlichen Fortschritts und

Beginn der Vorbereitungen für die nächste (für 2021 geplante) Zensusrunde.

3.3.
Raumbezogene, Umwelt-, Agrar- und andere sektorale Statistiken
Die Kombination aus Statistiken mit georeferenzierten Daten und raumbezogener Analyse wird neue Möglichkeiten bieten, mit denen sich das ESS weiter befassen wird. Auf bestimmte Themen wie Vertraulichkeit und statistische Validität kleinräumiger Schätzungen muss besonderes Augenmerk gerichtet werden. Energie- und Verkehrsstatistiken zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 und der Klimapolitik werden künftig große Bedeutung haben. Die Landwirtschaft bleibt ein wichtiger Politikbereich der Union. Die Gemeinsame Agrarpolitik weist auf den Bedarf für die rentable Nahrungsmittelerzeugung, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und die Klimapolitik sowie die ausgewogene territoriale Entwicklung hin, die die wichtigsten Ziele dieser Politik sind. Der Schwerpunkt wird auf ökologischen Aspekten, Aspekten in den Bereichen Artenvielfalt/Ökosystem, Wirtschaft, menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie auf sozialen Aspekten liegen. Unterstützung auf Fakten beruhender politischer Maßnahmen durch flexiblere und verstärkte Verwendung raumbezogener Informationen in Verbindung mit sozialen, territorialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen statistischen Informationen über Regionen, Regionaltypologien, Städte und den Verstädterungsgrad. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb der durch die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) geschaffene Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) insbesondere durch das Geo-Portal der Union;

Bereitstellung umfassender geografischer Informationen durch eine Kooperation mit Programmen der Union für Bodennutzungserhebungen und Fernerkundung;

sofern relevant, Kombination statistischer Daten, wodurch eine flexible Infrastruktur aus verschiedenen Quellen für die Bereitstellung gezielter Raum-Zeit-Analysen entsteht;

Umsetzung von Statistiken über Bodennutzung und Bodenbedeckung und

Koordinierung statistischer Daten über Regionen, Städte und territoriale Typologien.

Bereitstellung hochwertiger Umweltstatistiken für den Entscheidungsfindungsprozess in der Union. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

einen Satz zentraler Umweltstatistiken zu Ressourcen, wie Abfall und Recycling, Wasser, Rohstofflager, Ökosystemdienstleistungen und Artenvielfalt auf nationaler und, sofern möglich, auf regionaler Ebene sowie einen Satz zentraler auf den Klimawandel bezogener Statistiken für Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen sowie Politiken auf allen relevanten Ebenen — von der Kommune bis zur Union.

Bereitstellung hochwertiger Energie- und Verkehrsstatistiken zur Unterstützung der Politiken der Union. Im Einklang mit der Priorität „Europäische Energieunion” der Kommission werden — weitestgehend auf der Grundlage bestehender Daten — Statistiken im Zusammenhang mit Energieverbrauch, Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern, Energieabhängigkeit, Aspekten der Energiearmut und Versorgungssicherheit sowie der Kreislaufwirtschaft einen besonderen Schwerpunkt bilden. Energiestatistiken müssen ferner den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 unterstützen, der darauf abzielt, die Wirtschaft und das Energiesystem der Union wettbewerbsfähiger, sicherer und nachhaltiger zu machen. Das Ziel wird die durch die Erstellung und Verbreitung von Statistiken über Folgendes erreicht:

erneuerbare Energien;

Energieeinsparungen/Energieeffizienz;

Verkehrssicherheit, Mobilität im Personenverkehr, Straßenverkehrsmessung und intermodalen Güterverkehr und

Energieabhängigkeit und Versorgungssicherheit.

Bereitstellung von Agrar-, Fischerei- und Forststatistiken für die Entwicklung und Überwachung der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, in denen sich zentrale Strategieziele der Union in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ländlicher Entwicklung widerspiegeln, durch regelmäßige Maßnahmen für Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Agrarstatistik müssen im Einklang mit der Agenda für bessere Rechtsetzung gestrafft werden. In diesem Zusammenhang sollten die begrenzten Mittel, die den Erstellern zur Verfügung stehen, und die Gesamtbelastung der Auskunftgebenden im Einklang mit REFIT gebührend berücksichtigt werden. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Überarbeitung und Vereinfachung der Agrardatensammlung im Einklang mit der Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013;

Neukonzipierung der Verfahren zur Agrardatenerfassung, insbesondere mit dem Ziel der Verbesserung von Qualität und Aktualität der bereitgestellten Daten;

gründliche Überarbeitung des Managementsystems für die Daten über Bodennutzung und Bodenbedeckung sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines neuen Systems auf dieser Grundlage;

Umsetzung eines Datenerfassungssystems für kohärente Agrarumweltindikatoren, das sich, soweit möglich, auf bestehende Daten gründet;

Bereitstellung geeigneter Untergliederungen nach Region;

Umsetzung und Verbreitung eines Satzes zentraler forstwirtschaftlicher Daten aus der Integrierten Volkswirtschaftlichen und Umweltgesamtrechnung für Wälder (IEEAF), wie bewaldete Fläche, Volumen und Wert des stehenden Holzes sowie Gesamtrechnung für Forstwirtschaft und Holzeinschlag;

Vorbereitung und Durchführung der für 2020 geplanten Landwirtschaftszählung und

Schaffung einer gemeinsamen Rechtsgrundlage für die Agrarstatistiken und Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur sowie Schaffung gemeinsamer Instrumente.

II.
ERSTELLUNGSMETHODEN FÜR EUROPÄISCHE STATISTIKEN

Das ESS sieht sich derzeit zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Die Erwartungen an den Erfassungsbereich, die Qualität und die Vergleichbarkeit europäischer Statistiken steigen. Mit der Globalisierung ist eine komplexe Realität entstanden, die von den amtlichen Statistiken erfasst werden muss und methodische Herausforderungen mit sich bringt. Die immer stärker zunehmende Verfügbarkeit von Daten privater und öffentlicher Lieferanten birgt ein Potenzial zur Verbesserung der Aktualität und Relevanz amtlicher Statistiken sowie zur Verringerung des Beantwortungsaufwands. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird das ESS, das sich gleichzeitig auch der Herausforderung der Ressourcenknappheit stellen muss, nach und nach in der ESS-Vision 2020 festgelegte strategische Ziele umsetzen, aufbauend auf einem holistischen Konzept, das zu mehr Qualität und Effizienzgewinnen beitragen soll:

proaktive Teilnahme an einem regelmäßigen Dialog mit Nutzern, um deren Bedürfnisse besser zu verstehen, unter Beachtung der Tatsache, dass unterschiedliche Nutzergruppen unterschiedliche Bedürfnisse haben, die korrekt berücksichtigt werden müssen;

Bereitstellung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen und Anwendung eines Qualitätskonzepts auf das Management, die Organisation und die Lenkung des ESS;

Entwicklung statistischer Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage sowohl herkömmlicher Erhebungen als auch anderer Quellen, zu denen Verwaltungsdaten sowie Geo- und möglichst auch große Datenmengen gehören;

Verschaffung von Zugang zu neuen Datenquellen, Entwicklung von Methoden und Bestimmung der geeigneten Technik, um diese Datenquellen für die zuverlässige Erstellung europäischer Statistiken zu verwenden;

Verbesserung der Effizienz der Statistikproduktion durch weitere Intensivierung der gemeinsamen Nutzung von Wissen, Erfahrungen und Methodiken, gegebenenfalls und in ausreichend begründeten Fällen aber auch durch gemeinsame Nutzung von Instrumenten, Daten, Dienstleistungen und Ressourcen; Zusammenarbeit auf der Grundlage vereinbarter Standards und gemeinsamer Elemente der technologischen und statistischen Infrastruktur;

Umsetzung einer Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie für europäische Statistiken, die flexibel genug ist, um sich an künftige Technologien anzupassen, Orientierungshilfen in einer von der Datenrevolution geprägten Welt gibt und als verlässliche Säule der Demokratie dient.

1.
ESS-Qualitätsmanagement

Ziel 1.1

Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems innerhalb des ESS auf Basis des Verhaltenskodex; verstärkter Austausch bewährter Verfahren bei der Umsetzung des Verhaltenskodex und Gewährleistung einer Qualitätsberichterstattung, die auf den unterschiedlichen Nutzerbedarf abzielt. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Einführung neuer integrierter, wirksamer und zweckentsprechender Qualitätssicherungsmechanismen auf der Grundlage des Verhaltenskodex und des Qualitätssicherungsrahmen des ESS;

Bewertung der Einhaltung des Verhaltenskodex;

Abstimmung der Qualitätssicherungsrahmen des ESS und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB);

Deckung des Nutzerbedarfs im Bereich der Qualitätsberichterstattung und

Standardisierung der Qualitätsberichte in verschiedenen statistischen Bereichen auf Unionsebene.

2.
Prioritätensetzung und Vereinfachung

Das ESS sieht sich einer großen Herausforderung gegenüber: Wie können angesichts in erheblichem Maße gekürzter Haushalte der Mitgliedstaaten und eines Nullwachstums bei der Personalpolitik der Kommission und der Mitgliedstaaten, was bei einigen Stellen zu einem realen Personalabbau führen wird, hochwertige europäische Statistiken bereitgestellt werden, mit denen der wachsende Statistikbedarf gedeckt werden soll? Aufgrund dieser Ressourcenknappheit auf europäischer und auf nationaler Ebene müssen Prioritätensetzung und Vereinfachungsmaßnahmen vorangetrieben werden, was das Engagement aller ESS-Partner erfordert. Es wurde ein Mechanismus zur Prioritätensetzung als integraler Bestandteil der Vorbereitung der Jahresarbeitsprogramme eingeführt, der während der gesamten Laufzeit des Programms angewandt wird. Dazu gehört die jährliche Überprüfung bestehender statistischer Anforderungen, wobei Ausgangspunkt die Initiativen sind, die von der Kommission für die Verminderung statistischer Anforderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer, Ersteller und Befragten ist. Der Prozess sollte in enger Zusammenarbeit mit den Nutzern und den Erstellern europäischer Statistiken ablaufen.

Ziel 2.1

Umsetzung eines Mechanismus zur Prioritätensetzung für das ESS zur Vereinfachung der statistischen Meldeanforderungen, damit dem neuen Statistikbedarf unter Berücksichtigung der für die Ersteller bestehenden Einschränkungen, des Beantwortungsaufwands und des Nutzerbedarfs Rechnung getragen werden kann. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Festlegung der Prioritäten und Zuteilung der Ressourcen entsprechend diesen Prioritäten;

Festlegung der Prioritäten für das ESS als Teil des in Artikel 9 genannten Jahresarbeitsprogramms;

Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultationen mit Nutzern und Erstellern im Jahresarbeitsprogramm und

Erklärung an die Nutzer über die zu vereinfachenden statistischen Bereiche und die zu verkleinernde/einzustellende Datensammlung.

3.
Statistiken zur vielfältigen Nutzung und Effizienzgewinne bei der Erstellung

Ziel 3.1

Schrittweise Einführung einer ESS-Geschäftsarchitektur, die eine stärker integrierte Erstellung von europäischen Statistiken ermöglicht, wobei die im ESS verursachten Kosten der Umsetzung zu berücksichtigen sind; Harmonisierung und Standardisierung statistischer Erstellungsmethoden und Metadaten; Förderung der horizontalen (alle Statistikbereiche betreffenden) und der vertikalen (auf alle ESS-Partner ausgedehnten) Integration statistischer Erstellungsprozesse im ESS unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips; Verwendung und Kombination vielfältiger Datenquellen; Erstellung von Statistiken zur vielfältigen Nutzung. Besondere Aufmerksamkeit gilt Fragen der Vertraulichkeit, die sich durch die zunehmende Nutzung und Wiederverwendung sowie den verstärken Austausch von Mikrodaten und Verwaltungsdatensätzen ergeben werden. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

verstärkte Nutzung geeigneter Verwaltungsdaten in allen statistischen Bereichen;

Ermittlung und Nutzung neuer Datenquellen für europäische Statistiken;

größere Einbindung der Kommission (Eurostat) und nationaler statistischer Stellen bei der Konzipierung von Verwaltungsdatensätzen;

umfassendere Nutzung von statistischem Matching und Techniken für Datenverknüpfung zur Vergrößerung des Angebots an europäischen Statistiken;

Anwendung des europäischen Statistikansatzes für eine rasche Reaktion auf politischen Bedarf in ordnungsgemäß begründeten Einzelfällen;

vermehrte Integration der Erstellungsverfahren für europäische Statistiken anhand ESS-koordinierter Maßnahmen;

weitere Harmonisierung statistischer Konzepte aller statistischer Bereiche;

Entwicklung und Anwendung einer flexiblen IT-Referenz-Infrastruktur und technischer Standards zur Verbesserung der Interoperabilität, der gemeinsamen Nutzung von Daten und Metadaten und der gemeinsamen Datenmodellierung;

Einsatz von Standard-IT-Werkzeugen für alle statistischen Geschäftsvorgänge;

Entwicklung von methodischen Standards zur verstärkten Nutzung und Bereitstellung harmonisierter Methodiken (auch „Mixed-Mode-Ansätze” für Datenerfassung) und harmonisierter Metadaten;

Stärkung der statistischen Unternehmensregister in ihrer Rolle als Erfassungsstelle statistischer Einheiten für alle unternehmensbezogenen Statistiken und als Quelle für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und

verbesserte Bereitstellung von Metadaten, d. h Hintergrundinformationen über die Art und Weise der Erhebung von Daten, die Qualität von Daten und die Frage, wie erreicht werden kann, dass Daten für die Nutzer leichter verständlich sind.

Ziel 3.2

Gewährleistung eines reibungslosen und kohärenten Funktionierens des ESS durch eine effiziente Zusammenarbeit und Kommunikation. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

effektive und effiziente Unterstützung für Partnerschaften innerhalb des ESS;

Festlegung und Umsetzung von Verfahren zur Aufteilung der Belastung und der Arbeiten innerhalb des ESS und

Weiterentwicklung und Gewährleistung der Einsatzfähigkeit von Kooperationsnetzen.

4.
Verbreitung und Kommunikation

Ziel 4.1

Die europäischen Bürger sollten einfach und ohne Hindernisse auf europäische Statistiken zugreifen können, damit sie diese Daten für ihre Information und Entscheidungsfindung verwenden können. Zur Umsetzung dieses Ziels wird die Benutzerfreundlichkeit europäischer Statistiken erhöht und der Zugang zu Daten erleichtert. Besondere Aufmerksamkeit sollte der leichten Abrufbarkeit und Konvertierbarkeit statistischer Daten für die praktische Nutzung, unter anderem mittels Grafiken und Karten, gewidmet werden. Europäische Statistiken sollten einer größeren Anzahl von Bürgern zugutekommen, damit wirksam dazu beigetragen wird, die Verbreitung von statistischen Informationen in der Gesellschaft zu verbessern. Ausbau des ESS zur ersten Datenquelle für europäische Statistiken für alle Nutzer und insbesondere für öffentliche und private Entscheidungsträger durch Bereitstellung eines hochwertigen statistischen Informationsdienstes auf der Basis des Grundsatzes eines freien und ungehinderten Zugangs zu europäischen Statistiken. Intensivierung und Ausbau des Dialogs zwischen Nutzern und Erstellern von Statistiken, um den Bedarf der Nutzer an hochwertigen Statistiken zu decken. Eine frühzeitige Einbindung der Nutzer in neue Entwicklungen ist von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Effektivität und Effizienz des ESS. Erweiterung und Rationalisierung der Palette der Verbreitungsprodukte anhand neuer Technologien zur Deckung des Nutzerbedarfs. Einrichtung einer kosteneffizienten, integrierten und sicheren Infrastruktur innerhalb des ESS für den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Bestätigung des ESS als Hauptansprechpartner für die Nutzer europäischer Statistiken;

Einführung einer integrierten sicheren Infrastruktur für den Zugang zu Mikrodaten der Union;

Schaffung eines Systems zur Bearbeitung von Nutzeranträgen auf direkten Zugang und zur Beratung bei der Interpretation statistischer Informationen;

Anpassung der Verbreitungsprodukte an den Nutzerbedarf durch den Einsatz neuer Technologien;

Steigerung der Zahl themenübergreifender statistischer Produkte;

stärkere Nutzung neuer (z. B. SDMX-basierter) Kommunikations- und Verbreitungstechnologien;

größeres Angebot an Mikrodatensätzen für statistische Forschungszwecke im Einklang mit dem Unionsrechts und dem einzelstaatlichen Recht zur Vertraulichkeit von Daten;

Erstellung von Datensätzen, um die Benutzung statistischer Daten für Bildungs- und Forschungszwecke zu erleichtern und

Ermittlung derzeitiger und künftiger Datenanforderungen, um Mehrzweckprodukte und -dienstleistungen sowie maßgeschneiderte Produkte und -Dienstleistungen für den Endnutzer zur Verfügung zu stellen.

5.
Bildung, Innovation und Forschung

Ziel 5.1

Deckung des Lern- und Entwicklungsbedarfs im ESS auf Basis einer Kombination aus Fortbildungskursen und Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den ESS-Mitgliedern für den Wissenstransfer sowie den Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahren und gemeinsamer innovativer Ansätze bei der Erstellung von Statistiken. Organisatorische Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Aktivitäten, der Mitwirkung und der Beteiligung der Forschungsgemeinschaften an der Verbesserung der statistischen Erstellungsketten und der Qualität der amtlichen statistischen Informationen. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Entwicklung eines postakademischen Abschlusses (z. B. Master in amtlicher Statistik);

Angebot von auf den Bedarf der Nutzer und anderer Bürger zugeschnittenen Fortbildungsprogrammen;

stärkere Berücksichtigung der Ergebnisse von Forschungsprojekten bei der statistischen Erstellung und Verbreitung;

Bedarfsanalyse in Bezug auf neue Kompetenzen im Zusammenhang mit der Datenwissenschaft und ihre Einbeziehung in Ausbildungsprogramme;

Bestätigung des ESS als Ansprechpartner für die Forschungsgemeinschaften in der Statistik;

umfassende Einbindung der Forschungsgemeinschaften in Forschungsaktivitäten im Bereich der amtlichen Statistik und

Einführung von geeigneten Instrumenten für den Austausch bewährter Verfahren und die Umsetzung gemeinsamer Lösungen im ESS.

III.
PARTNERSCHAFT

1.
Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS

Die nationalen statistischen Stellen und die Kommission (Eurostat) sind partnerschaftlich für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zuständig.

Ziel 1.1

Umsetzung des verbesserten Rahmens für die statistische Governance des ESS. Das Ziel wird durch die Umsetzung der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 und des Beschlusses 2012/504/EU der Kommission vom 17. September 2012 über Eurostat(3) erreicht;

Ziel 1.2

Förderung der Koordinierungsrolle der Kommission (Eurostat) als statistisches Amt der Europäischen Union. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Einbindung der Kommission (Eurostat) in alle Kommissionsinitiativen in Bezug auf statistische Aspekte in einem frühen Stadium und

regelmäßige Dialoge mit Interessenvertretern auf höchster Führungsebene.

Ziel 1.3

Stärkung der Zusammenarbeit mit dem ESZB sowie europäischen und internationalen Organisationen, die an der Erstellung von Daten für statistische oder Verwaltungszwecke beteiligt sind, durch gemeinsame Projekte und aufeinander abgestimmte Entwicklungen. Gewährleistung der Konsistenz von Unionsstandards und internationalen Standards. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Umsetzung eines gemeinsamen Qualitätsrahmens für ESS und ESZB;

stärkere Beteiligung der Kommission (Eurostat) an internationalen beratenden Gruppen;

Festlegung und Umsetzung neuer Kooperationsarten um sicherzustellen, dass statistische Entwicklungen zwischen internationalen Organisationen gut abgestimmt sind und dass die Arbeit in effizienter Weise zugeteilt wird und

Umsetzung der neuen Handbücher für das System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen, das ESVG, die Integrierte Volkswirtschaftliche und Umweltgesamtrechnung der Vereinten Nationen, die Europäische Umweltgesamtrechnung und die Zahlungsbilanz.

Ziel 1.4

Förderung und Durchführung statistischer Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Ländern außerhalb der Union im Einklang mit den Prioritäten der Außenpolitik der Union mit besonderer Ausrichtung auf die Erweiterung und die Europäische Nachbarschaftspolitik. Das Ziel wird durch Folgendes erreicht:

Übernahme einer Führungsrolle auf internationalem Parkett durch das ESS;

Vorlage von Daten für die Zwecke der Außenpolitik der Union;

Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei der Durchführung der Entwicklung und politischer Maßnahmen auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit, bei ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen und in Bereichen von allgemeinem statistischem Interesse in Bezug auf Drittlandsregionen oder Drittländer;

Verbreitung statistischer Daten zur Unterstützung des Erweiterungsprozesses und der entsprechenden Verhandlungen;

Sensibilisierung der europäischen Bürger für die Bedeutung amtlicher Statistiken und die Verbreitung dieser Statistiken an alle Interessenträger durch alljährliches Begehen des Europäischen Tages der Statistik am 20. Oktober;

Verbreitung relevanter statistischer Daten zur Unterstützung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der jeweiligen Assoziierungsabkommen;

Förderung europäischer Werte und Initiativen, etwa des Verhaltenskodex, des Qualitätssicherungsrahmens des ESS und von Standardisierungs- und Harmonisierungskonzepten im Zusammenhang mit Drittländern und Regionen;

Beschränkung der Anträge auf Ausnahmeregelungen, die von neuen Mitgliedstaaten gestellt werden und zur Nichtverfügbarkeit von Daten führen;

Abschluss von Vereinbarungen/Absichtserklärungen mit Drittländern;

Gestaltung und Umsetzung von Programmen zur technischen Zusammenarbeit;

Gewährleistung der technischen Unterstützung mit Schwerpunkt Datenharmonisierung und -lieferung und

Verbesserung der Kooperations- und Koordinationsaktivitäten zwischen den Mitgliedern des ESS.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 70.

(2)

ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1.

(3)

ABl. L 251 vom 18.9.2012, S. 49.

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