ANHANG V VO (EU) 2023/2866

Zu meldende Daten aus der Prüfung zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge

(1)
Daten aus der Prüfung zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, die für eine Prüfung auf dem Rollenprüfstand oder eine Prüfung auf künstliche Strategien zu melden sind

Bei den zu meldenden Daten handelt es sich um die in Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 aufgeführten Daten, wobei für die Zwecke dieser Verordnung alle Bezugnahmen auf die Fahrzeuge H und L als Bezugnahmen auf das einzelne Prüffahrzeug und alle Bezugnahmen auf Typgenehmigungsunterlagen als Bezugnahmen auf die spezifischen Einträge in der Übereinstimmungsbescheinigung dieses Fahrzeugs zu verstehen sind. Darüber hinaus sind folgende Daten zu melden:
Nr.ParameterEinheitQuelleAnmerkungen
1Sonstige Interpolationsfamilien, die zu derselben Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge gehörenAnhang I Anlage 8a Nummer 2.1.1.2.1 der Verordnung (EU) 2017/1151 (erste drei Zeilen der Tabelle)Auf der Grundlage derselben Prüfung Typ 1, d. h. derselben gemeldeten Werte für „gemessener Wert” , „auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert” und „RCB-Korrekturkoeffizient”
2FahrzeugnummerFahrzeugfolge (1, 2, 3, … 10) in der statistischen Auswertung
3Gesamtzahl der geprüften FahrzeugeGesamtzahl der in die in Anhang I beschriebene statistische Auswertung aufgenommenen Fahrzeuge
4Nummer der Fahrwiderstandsfamilie oder Fahrwiderstandsmatrix-FamilieEintrag 0.2.3.4 oder 0.2.3.5. in der ÜbereinstimmungsbescheinigungFahrwiderstandsfamilie oder Fahrwiderstandsmatrix-Familie des geprüften Fahrzeugs
5Typgenehmigungsnummer hinsichtlich der EmissionenTeil der TypgenehmigungsunterlagenFür die Interpolationsfamilie des geprüften Fahrzeugs spezifische Typgenehmigungsnummer hinsichtlich der Emissionen
6Typgenehmigungsnummer für das vollständige FahrzeugEintrag 0.11 in der ÜbereinstimmungsbescheinigungKennung der Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) 2020/683
7Kombinierte äquivalente vollelektrische Reichweite (EAER) — CoCkmEintrag 5.2 in der ÜbereinstimmungsbescheinigungNur bei OVC-HEVs
8Kraftstoffverbrauch insgesamt (Lebensdauer)lTabelle 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392Erfasste OBFCM-Daten des Fahrzeugs
9Zurückgelegte Strecke insgesamt (Lebensdauer)kmEbendaEbenda
10Kraftstoffverbrauch insgesamt im Betrieb bei Entladung (Lebensdauer)lEbendaEbenda, nur bei OVC-HEVs
11Kraftstoffverbrauch insgesamt im vom Fahrer wählbaren Betrieb der Ladungserhöhung (Lebensdauer)lEbendaEbenda
12Zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei abgeschaltetem Motor (Lebensdauer)kmEbendaEbenda
13Zurückgelegte Strecke insgesamt im Betrieb bei Entladung bei eingeschaltetem Motor (Lebensdauer)kmEbendaEbenda
14Zurückgelegte Strecke insgesamt im vom Fahrer wählbaren Betrieb der Ladungserhöhung (Lebensdauer)kmEbendaEbenda
15Der Batterie zugeführte Netzenergie insgesamt (Lebensdauer)kWhEbendaEbenda
16Ergebnis der Prüfung auf dem Rollenprüfstand (CO2-Verhältnis)Artikel 7 Absatz 2; für OVC-HEV: Artikel 7 Absatz 3

(2)
Daten aus der Prüfung zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, die für eine Fahrwiderstandprüfung zu melden sind

Nr.ParameterEinheitQuelleAnmerkungen
1Nummer der Fahrwiderstandsfamilie oder Fahrwiderstandsmatrix-FamilieEintrag 0.2.3.4 oder 0.2.3.5. in der Übereinstimmungsbescheinigung
2Nummer der FahrzeuginterpolationsfamilieEintrag 0.2.3.1 in der Übereinstimmungsbescheinigung
3Sonstige Interpolationsfamilien, die zu derselben Fahrwiderstands-/Fahrwiderstandsmatrix-Familie gehörenListe aller Nummern von Fahrzeuginterpolationsfamilien
4FahrzeugnummerFahrzeugfolge (1, 2, 3, … 10) in der statistischen Auswertung
5Gesamtzahl der geprüften FahrzeugeGesamtzahl der in die in Anhang I beschriebene statistische Auswertung aufgenommenen Fahrzeuge
6Typgenehmigungsnummer hinsichtlich der EmissionenTypgenehmigungsunterlagenFür die Interpolationsfamilie des geprüften Fahrzeugs spezifische Typgenehmigungsnummer hinsichtlich der Emissionen
7Typgenehmigungsnummer für das vollständige FahrzeugEintrag 0.11 in der Übereinstimmungsbescheinigung
8Prüfeinrichtung (Name/Standort)
9Fahrzeugklasse und -gruppeM1 oder N1 Gruppe 1, 2 oder 3
10Kilometerleistung des FahrzeugskmAblesung des Kilometerstands des Fahrzeugs vor der Fahrwiderstandsprüfung
11PrüfmethodeAnhang B4 zu UN-Regelung Nr. 154Ausrollen (Straße)/Drehmoment (Straße)/Windkanal Flachriemen/Windkanal Rollenprüfstand
12Angegebener Fahrwiderstandkoeffizient f0NEintrag 47.1.3 in der Übereinstimmungsbescheinigung
13Angegebener Fahrwiderstandkoeffizient f1in N/(km/h)Eintrag 47.1.3 in der Übereinstimmungsbescheinigung
14Angegebener Fahrwiderstandkoeffizient f2N/(km/h)2Eintrag 47.1.3 in der Übereinstimmungsbescheinigung
15Angegebene PrüfmassekgEintrag 47.1.1 in der Übereinstimmungsbescheinigung
16Angegebener ZyklusenergiebedarfkJAnhang B7 Nummer 3.2.3.2.3 der UN-Regelung Nr. 154Zyklusenergiebedarf während des gesamten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus zur Interpolation der CO2-Emissionen des geprüften Fahrzeugs
17Angegebene CO2-Emissioneng/kmEintrag 49.4 in der ÜbereinstimmungsbescheinigungCO2-Emissionswert des geprüften Fahrzeugs; bei OVC-HEVs: kombinierter CO2-Emissionswert bei gleichbleibender Ladung
18Bezeichnung der Reifengröße (Vorder-/Hinterreifen)Reifencode (z. B. P195/55R1685H) der Reifen des Prüffahrzeugs
19Angegebene Reifenrollwiderstandsklasse (Vorder-/Hinterreifen)Eintrag 35 in der Übereinstimmungsbescheinigung
20Reifenrollwiderstandsklasse (Vorder-/Hinterreifen)Rollwiderstandsklasse des für die Fahrwiderstandsprüfung verwendeten Reifens oder — bei Reifen unterhalb der Klasse A — tatsächlicher Rollwiderstand
22Durchschnittstemperatur°CWährend der Fahrwiderstandsprüfung gemessene Durchschnittstemperatur; nur bei Straßenprüfungen
23Mittlere Windgeschwindigkeitm/sWährend der Fahrwiderstandsprüfung gemessene mittlere Windgeschwindigkeit; nur bei Straßenprüfungen
24Durchschnittlicher LuftdruckkPaWährend der Fahrwiderstandsprüfung gemessener durchschnittlicher Luftdruck; nur bei Straßenprüfungen
25Durchschnittliche FahrzeugmassekgAnhang B4 Nummer 4.2.1.6 der UN-Regelung Nr. 154Vor und nach dem Verfahren zur Bestimmung des Fahrwiderstands gemessene durchschnittliche Masse des geprüften Fahrzeugs
26Endgültiger gemessener Fahrwiderstandskoeffizient f0NAnhang B4 zu UN-Regelung Nr. 154Endgültiger Fahrwiderstandskoeffizient f0 des geprüften Fahrzeugs nach allen Berichtigungen
27Endgültiger gemessener Fahrwiderstandskoeffizient f1in N/(km/h)Anhang B4 zu UN-Regelung Nr. 154Endgültiger Fahrwiderstandskoeffizient f1 des geprüften Fahrzeugs nach allen Berichtigungen
28Endgültiger gemessener Fahrwiderstandskoeffizient f2N/(km/h)2Anhang B4 zu UN-Regelung Nr. 154Endgültiger Fahrwiderstandskoeffizient f2 des geprüften Fahrzeugs nach allen Berichtigungen
29PrüfmassekgArtikel 9 Absatz 2
30Endgültiger gemessener ZyklusenergiebedarfkJAnhang B7 Nummer 3.2.3.2.3 der UN-Regelung Nr. 154Zyklusenergiebedarf während des gesamten anzuwendenden WLTP-Prüfzyklus, berechnet anhand der gemessenen Fahrwiderstandskoeffizienten (Straße) und der Prüfmasse (Einträge 26 bis 29)
31Berechneter CO2-Emissionswert (CO2, in-service verification)g/kmArtikel 10 Absatz 1
32Ergebnis der Fahrwiderstandsprüfung (CO2 ratio)Artikel 10 Absatz 4

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.