BayFideiAufhV
Verordnung,
Informationen
Ausfertigungsdatum26.09.1919
VersionVerordnung, Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz über die Aufhebung der Fideikommisse betreffend, in der in der bereinigten Sammlung des Bayerischen Landesrechts (BayBS III S. 118, BayRS 403-5-J) veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch § 4 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2004 (GVBl. S. 400) geändert worden ist
Alle Normen
- I. Die in die Fideikommißmatrikel eingetragenen Fideikommisse, bei denen die Nachfolge nach den §§ 87, 89–91 des Ediktes über die Familienfideikommisse geregelt ist.
- II. Die übrigen Fideikommisse und sonstigen gebundenen Güter
- III. Landwirtschaftliche Erbgüter
- IV. Inkrafttreten der Vorschriften