FachV-SozVerw
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2013
FundstelleGVBl 2013, S.S=11
VersionVerordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) vom 7. Januar 2013 (GVBl. S. 11, BayRS 2038-3-8-3-A), die zuletzt durch Verordnung vom 15. August 2023 (GVBl. S. 552) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Bildung des fachlichen Schwerpunkts Sozialverwaltung
- Teil 2Ausbildungsqualifizierung
- Abschnitt 1Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene
- Abschnitt 2Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene
- Teil 3Ausbildung
- Abschnitt 1Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 2Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Fachtheoretische Ausbildung
- Unterabschnitt 3Berufspraktische Ausbildung
- Unterabschnitt 4Qualifikationsprüfung
- Unterabschnitt 5Berufsbezeichnung
- Abschnitt 3Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Fachstudium
- Unterabschnitt 3Berufspraktisches Studium
- Unterabschnitt 4Qualifikationsprüfung
- Unterabschnitt 5Übernahme in die nächstniedrigere Qualifikationsebene
- Teil 4Schlussvorschriften