Inhaltsübersicht Biokraft-NachV

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen

Teil 2

Nachhaltigkeitsanforderungen

§  3Anerkennung von Biokraftstoffen
§  4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
§  5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
§  6Treibhausgaseinsparung

Teil 3

Nachweis

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

§  7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen

Abschnitt 2

Nachhaltigkeitsnachweise

§  8Anerkannte Nachweise
§  9Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 10Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 11Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 12Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 13Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 14Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 15Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 16Nachhaltigkeits-Teilnachweise
§ 17Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen

Abschnitt 3

Zertifikate für
Schnittstellen und Lieferanten

§ 18Anerkannte Zertifikate
§ 19Ausstellung von Zertifikaten
§ 20Inhalt der Zertifikate
§ 21Folgen fehlender Angaben
§ 22Gültigkeit der Zertifikate
§ 23Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 24Weitere anerkannte Zertifikate

Abschnitt 4

Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1

Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 25Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 26Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 28Inhalt der Anerkennung
§ 29Erlöschen der Anerkennung
§ 30Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 2

Aufgaben der Zertifizierungsstellen

§ 31Führen von Verzeichnissen
§ 32Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
§ 33Kontrolle des Anbaus
§ 34Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
§ 35Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 36Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 37Aufbewahrung, Umgang mit Informationen

Unterabschnitt 3

Überwachung von Zertifizierungsstellen

§ 38Kontrollen und Maßnahmen

Unterabschnitt 4

Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 39Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 40Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 5

Vorläufige Anerkennung

§ 41Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Teil 4

Zentrales Register

§ 42Register Biokraftstoffe
§ 43Datenabgleich

Teil 5

Datenverarbeitung,
Berichtspflichten, behördliches Verfahren

§ 44Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 45Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 46Datenübermittlung
§ 47Zuständigkeit
§ 48Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 49Muster und Vordrucke
§ 50Informationsaustausch

Teil 6

Ordnungswidrigkeiten

§ 51Ordnungswidrigkeiten

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