Inhaltsübersicht GeflPestSchV

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§  1Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Schutzmaßregeln bei gehaltenen VögelnUnterabschnitt 1Allgemeine Schutzmaßregeln
§  2Anzeige, Register und Aufzeichnungen
§  3Fütterung und Tränkung
§  4Früherkennung
§  5Schutzkleidung
§  6Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
§  7Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
§  8Schutzimpfungen und Heilversuche
§  9Durchführung der Schutzimpfung
§ 10Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
§ 11Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
§ 12Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2Aufstallung, Anordnungen
§ 13Aufstallung
§ 14Weitere Anordnungen
§ 14aAbgabe im Reisegewerbe
Unterabschnitt 3Schutzmaßregeln bei GeflügelpestTeil 1Vor amtlicher Feststellung
§ 15Verdachtsbestand
§ 16Anordnung für weitere Bestände
§ 17Überwachungszone
Teil 2Nach amtlicher Feststellung
§ 18Öffentliche Bekanntmachung
§ 19Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32aSchutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
§ 33Risikobewertung
§ 34Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
§ 40Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4Schutzmaßregeln in Schlachtstätten,
auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 45Wiederbelegung
Unterabschnitt 6Schutzmaßregeln
bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46Schutzmaßregeln für den Bestand
§ 47Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 48Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
§ 49Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
§ 50Schutzmaßregeln für weitere Bestände
§ 51Notimpfung
§ 52Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 53Wiederbelegung
§ 53aSchutzmaßregeln in sonstigen Fällen
Abschnitt 3Schutzmaßregeln bei WildvögelnUnterabschnitt 1Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 54Früherkennung
Unterabschnitt 2Besondere SchutzmaßregelnTeil 1Vor amtlicher Feststellung
§ 55Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2Nach amtlicher Feststellung
§ 56Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61Risikobewertung
§ 62Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 64Ordnungswidrigkeiten
§ 65Weitergehende Maßnahmen
§ 66(weggefallen)
§ 67Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
§ 68(Inkrafttreten)

Fußnote(n):

Inhaltsübersicht (zu § 66) Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Übergangsvorschriften" durch die Bezeichnung "(weggefallen)" ersetzt

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