Inhaltsübersicht GeflPestSchV
Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Schutzmaßregeln bei gehaltenen VögelnUnterabschnitt 1Allgemeine Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2Aufstallung, Anordnungen
Unterabschnitt 3Schutzmaßregeln bei GeflügelpestTeil 1Vor amtlicher Feststellung
Teil 2Nach amtlicher Feststellung
Unterabschnitt 4Schutzmaßregeln in Schlachtstätten,
auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
Unterabschnitt 5Aufhebung, Wiederbelegung
Unterabschnitt 6Schutzmaßregeln
bei niedrigpathogener aviärer Influenza
Abschnitt 3Schutzmaßregeln bei WildvögelnUnterabschnitt 1Allgemeine Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2Besondere SchutzmaßregelnTeil 1Vor amtlicher Feststellung
Teil 2Nach amtlicher Feststellung
Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Anzeige, Register und Aufzeichnungen |
§ 3 | Fütterung und Tränkung |
§ 4 | Früherkennung |
§ 5 | Schutzkleidung |
§ 6 | Weitere allgemeine Schutzmaßregeln |
§ 7 | Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte |
§ 8 | Schutzimpfungen und Heilversuche |
§ 9 | Durchführung der Schutzimpfung |
§ 10 | Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung |
§ 11 | Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel |
§ 12 | Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln |
§ 13 | Aufstallung |
§ 14 | Weitere Anordnungen |
§ 14a | Abgabe im Reisegewerbe |
§ 15 | Verdachtsbestand |
§ 16 | Anordnung für weitere Bestände |
§ 17 | Überwachungszone |
§ 18 | Öffentliche Bekanntmachung |
§ 19 | Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand |
§ 20 | Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen |
§ 21 | Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk |
§ 22 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel |
§ 23 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier |
§ 24 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild |
§ 25 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte |
§ 26 | Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen |
§ 27 | Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet |
§ 28 | Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung |
§ 29 | Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung |
§ 30 | Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone |
§ 31 | Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung |
§ 32 | Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung |
§ 32a | Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte |
§ 33 | Risikobewertung |
§ 34 | Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat |
§ 35 | Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand |
§ 36 | Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission |
§ 37 | Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets |
§ 38 | Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet |
§ 39 | Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets |
§ 40 | Untersuchungen im Falle der Notimpfung |
§ 41 | Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln |
§ 42 | Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge |
auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43 | Schutzmaßregeln |
§ 44 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
§ 45 | Wiederbelegung |
bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46 | Schutzmaßregeln für den Bestand |
§ 47 | Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen |
§ 48 | Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet |
§ 49 | Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung |
§ 50 | Schutzmaßregeln für weitere Bestände |
§ 51 | Notimpfung |
§ 52 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
§ 53 | Wiederbelegung |
§ 53a | Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen |
§ 54 | Früherkennung |
§ 55 | Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest |
§ 56 | Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet |
§ 57 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier |
§ 58 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch |
§ 59 | Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte |
§ 60 | Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung |
§ 61 | Risikobewertung |
§ 62 | Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat |
§ 63 | Aufhebung der Schutzmaßregeln |
§ 64 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 65 | Weitergehende Maßnahmen |
§ 66 | (weggefallen) |
§ 67 | Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften |
§ 68 | (Inkrafttreten) |
Fußnote(n):
Inhaltsübersicht (zu § 66) Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Übergangsvorschriften" durch die Bezeichnung "(weggefallen)" ersetzt
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