RL 78/686/EWG
Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr (78/686/EWG)
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.1978
FundstelleAbl. 1978/L 233
Alle Normen
- KAPITEL 1ANWENDUNGSBEREICH
- KAPITEL IIDIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNGSNACHWEISE DES ZAHNARZTES
- KAPITEL IIIDIPLOME, PRÜFUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DES FACHZAHNARZTES
- KAPITEL IVERWORBENE RECHTE
- KAPITEL VFÜHREN DER AUSBILDUNGSBEZEICHNUNG
- KAPITEL VIMASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER TATSÄCHLICHEN AUSÜBUNG DES NIEDERLASSUNGSRECHTS UND DES RECHTS AUF FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR DER ZAHNÄRZTE
- A.Besondere Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht
- B.Besondere Bestimmungen betreffend den Dienstleistungsverkehr
- C.Gemeinsame Bestimmungen betreffend das Niederlassungsrecht und den Dienstleistungsverkehr
- KAPITEL VIIÜBERGANGSVORSCHRIFTEN BETREFFEND DIE BESONDEREN VERHÄLTNISSE ITALIENS
- KAPITEL VIIISCHLUSSBESTIMMUNGEN