ANHANG III RL 92/119/EWG
GEMEINSCHAFTLICHE REFERENZLABORATORIEN FÜR DIE BETREFFENDEN SEUCHEN
Die gemeinschaftlichen Referenzlaboratorien für die betreffenden Seuchen haben folgende Befugnisse und Aufgaben:
- 1.
-
Sie koordinieren im Benehmen mit der Kommission die Methoden zur Diagnose der betreffenden Seuche in den Mitgliedstaaten, und zwar insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- a)
- Spezifizierung, Aufbewahrung und Abgabe von Virusstämmen der betreffenden Seuche für serologische Tests und zur Herstellung eines Antiserums;
- b)
- Abgabe von Referenzseren und anderen Referenzreagenzien an die nationalen Referenzlaboratorien zur Standardisierung der Tests und der in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Reagenzien;
- c)
- Anlage und Aufbewahrung einer Sammlung von Stämmen und Isolaten des Virus der betreffenden Seuche;
- d)
- regelmäßige Durchführung von Tests zum Vergleich der Diagnoseverfahren auf Gemeinschaftsebene;
- e)
- Sammlung und vergleichende Analyse der Daten und Angaben über die in der Gemeinschaft angewandten Diagnosemethoden und die Ergebnisse der in der Gemeinschaft durchgeführten Tests;
- f)
- Charakterisierung der Virusisolate der betreffenden Seuche mit den modernsten Methoden, um weitergehende Erkenntnisse über die Epizootiologie der Seuche zu erhalten;
- g)
- Beobachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet der Überwachung, der Epizootiologie und der Prophylaxe der betreffenden Seuche auf der ganzen Welt;
- h)
- Bereitstellung von Expertenwissen zum Virus der betreffenden Seuche und zu anderen relevanten Viren, um rasche Differentialdiagnosen zu ermöglichen;
- i)
- Aufbau eines profunden Know-how über die Zubereitung und Verwendung veterinärmedizinischer Immunologiepräparate zur Eindämmung und Tilgung der betreffenden Seuche.
- 2.
- Sie helfen durch die Untersuchung der Virusisolate, die ihnen zur Diagnosebestätigung, zur Viruscharakterisierung und für Nachforschungen zur Epizootiologie zugehen, aktiv bei der Ermittlung der Herde der betreffenden Seuche in den Mitgliedstaaten mit.
- 3.
- Sie helfen bei der Ausbildung bzw. Weiterbildung von Labordiagnostikern im Hinblick auf eine gemeinschaftsweite Harmonisierung der Diagnosetechniken.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.